Inzidenz unter 35
Diese Lockerungen gelten ab 1. Juni in Forchheim
Ab 1. Juni können wegen der niedrigen Inzidenz wieder mehr Menschen zusammenkommen
Ab 1. Juni können wegen der niedrigen Inzidenz im Landkreis Forchheim wieder mehr Menschen zusammenkommen.
Glockenkeller Forchheim
Franziska Rieger von Franziska Rieger Fränkischer Tag
Forchheim – Seit fünf Tagen liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Forchheim unter 35. Daraus ergeben sich weiter Lockerungen für die Menschen.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Forchheim für Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner lag an den fünf aufeinanderfolgenden Tagen, von Mittwoch, 26. Mai, bis Sonntag, 30. Mai, jeweils unter 35.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, kann das Landratsamt neue Lockerungen verkünden, die dann ab dem siebten Tag gelten. Damit könnten für den Landkreis Forchheim Anfang dieser Woche neue Lockerungen in Aussicht sein.

Bisher galten für den Landkreis die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 35 und 50. Bleibt der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 35, hätte das vor allem Auswirkungen auf die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen. Konkret könnte sich Folgendes ändern:

1. Kontaktbeschränkungen

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Forchheim unter 35, so ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (davon ausgenommen sind dazugehörige Kinder unter 14 Jahren).

Bisher (Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50) war der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.

2. Außengastronomie

Die Außengastronomie darf öffnen. Bei einer Inzidenz unter 50 – so wie bisher im Landkreis Forchheim – dürfen zwei Hausstände (maximal fünf Personen) an einem Tisch sitzen, ohne einen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis vorweisen zu müssen.

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 dürften sich nun im Landkreis Forchheim ein Hausstand plus zwei weitere Hausstände (maximal zehn Personen) treffen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte.

3. Kultur

Bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 – so wie bisher im Landkreis Forchheim – dürfen Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos mit einem entsprechenden Hygienekonzept öffnen.

Lesen Sie dazu auch:

Den Vorweis eines POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests mit negativem Ergebnis braucht es dafür nicht. Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher durchgeführt werden.

Lesen Sie dazu auch:

4. Sport

Bei einer Inzidenz unter 50 ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel erlaubt. Konkret erlaubt bei einer stabilen Inzidenz unter 50 ist:

  • Sport unter freiem Himmel in Gruppen von 25 Personen;
  • Sport in Fitnessstudios mit vorheriger Terminbuchung;
  • die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen.
Lesen Sie mehr zu folgenden Themen:
Inhalt teilen

Oder kopieren Sie den Link: