Nachdem im Landkreis Coburg bei Wildgänsen die Geflügelpest nachgewiesen wurde, bittet das Veterinäramt Haßberge darum, tot gefundene Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne etwa) oder auch tote große Raubvögel, wie Bussard, Weihe oder Krähe telefonisch unter der Rufnummer 09521/27138 (zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes) unter Angabe des Fundortes zu melden.
Die toten Vögel werden dann auf eine Infektion mit dem Aviären Influenzavirus (Geflügelpest) hin untersucht. „Dies ist wichtig, um so früh wie möglich festzustellen, ob die Infektion den Landkreis Haßberge erreicht hat“, so das Veterinäramt. Grundsätzlich wird darum gebeten, tote Tiere nicht anzufassen und auch Haustiere von diesen fernzuhalten.
Auch wenn die Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich ist, kann diese von Mensch und Tier verschleppt und in gehaltene Geflügelbestände eingebracht werden. Dafür reicht bereits eine Verschmutzung des Schuhwerks aus. Geflügelhalter im Landkreis Haßberge sind daher bereits seit längerem dazu verpflichtet, umfangreiche BioSicherheits- und Hygienemaßnahmen zum Schutz ihrer Geflügelbestände zu befolgen. Infos unter www.fli.de oder www.lgl.bayern.de.