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Gebühren drastisch erhöht
Bad Bocklet Wassergebühren steigen deutlich
Foto: Roland Weihrauch/dpa
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Signet des Fränkischen Tags von Sigismund von Dobschütz
Bad Bocklet – In Bad Bocklet steigen die Wassergebühren drastisch. Gemeinderat ringt sich nach langer Debatte zur Entscheidung durch.

Sowohl die Verbrauchsgebühren für Frisch- und Abwasser als auch die jeweiligen Grundgebühren werden in der Gemeinde Bad Bocklet für den neuen vierjährigen Kalkulationszeitraum ab 1. Januar 2026 bis einschließlich 2029 deutlich teurer. Darauf einigte sich der Gemeinderat mehrheitlich. Grund für die Erhöhungen sind die gestiegenen Kosten, die zwingend durch Einnahmen ausgeglichen werden müssen.

Nach gesetzlicher Vorgabe sind Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Gebühren so festzulegen, dass sie die Kosten der Wasserbereitstellung und -entsorgung decken. Ein Gewinn darf nicht erzielt werden, da Wasser zur Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger gehört. Gibt es aber eine spürbare Deckungslücke zwischen Ausgaben und Einnahmen, ist die Gemeinde verpflichtet, im nächsten Kalkulationszeitraum ihre Gebühren entsprechend anzupassen. Dies ist ab 1. Januar in der Gemeinde Bad Bocklet notwendig. „Die Kosten steigen dramatisch“, nannte Bürgermeister Andreas Sandwall (CSU) als Grund für die Gebührenerhöhung.

Auch die Grundgebühren steigen

Bei der Frischwasserversorgung wird die Verbrauchsgebühr um 17,3 Prozent von netto 2,66 Euro pro Kubikmeter für die kommenden vier Jahre auf netto 3,12 Euro angehoben. Die Grundgebühr, mit der verbrauchsunabhängiger Aufwand abgedeckt wird, wird ab Januar von 80 auf 120 Euro pro Jahr erhöht.

Beim Abwasser muss die Verbrauchsgebühr sogar um 29,5 Prozent von netto 1,95 Euro auf 2,53 Euro angepasst werden. Die Grundgebühr wird von 40 auf 80 Euro pro Jahr verdoppelt. Die Mitglieder des Gemeinderats machten sich diese Entscheidung nicht leicht. In den einzelnen Abstimmungen gab es bis zu vier Gegenstimmen. Dennoch nahm die Mehrheit des Ratsgremiums nach langer Diskussion und sorgsamer Abwägung die von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlagen zur Gebührenerhöhung an, nachdem Kämmerer Patrick Könen seine Kalkulationen in allen Einzelheiten erläutert hatte.

Kostentreiber beim Frischwasser

Auch der Vorschlag, den bisherigen dreijährigen Kalkulationszeitraum ab Januar 2026 auf vier Jahre zu erweitern, wurde mehrheitlich akzeptiert. Einer der Vorteile ist dabei, dass sich einmalige Ausgaben statt auf drei nun auf vier Jahre verteilen.

Gründe für die Gebührenanhebung bei der Frischwasserversorgung sind nach Aussage des Kämmerers unter anderem die Unterhaltskosten der Versorgungsanlagen mit einem errechneten Mittelwert von 45.000 Euro pro Jahr. Allein die Reparatur von zwölf defekten Schiebern verursacht eine zusätzliche Belastung um 22 Cent pro Kubikmeter.

Reparaturen müssen bezahlt werden

Die Reparatur der in der Mängelliste des Zweckverbands RMG aufgeführten Schäden wurde auf die vier Jahre verteilt. Der Gesamtansatz für die RMG wurde entsprechend auf einen jährlichen Mittelwert von 58.750 Euro erhöht. Darin enthalten sind auch die wiederkehrenden Kosten zur Reparatur von Rohrbrüchen und Schäden am Ortsnetz.

Die Vertragskosten mit der RMG für die technische Betriebsführung der Wasserversorgung Steinach kosten ab 2026 zunächst 56.500 Euro zuzüglich jährlicher Tarifanpassungen statt der zuletzt kalkulierten 40.000 Euro. Dies allein macht etwa 32 Cent pro Kubikmeter aus.
Neu hinzugekommen ist der ab Juli 2026 von der bayerischen Staatsregierung eingeführte „Wassercent“ von zehn Cent pro Kubikmeter entnommenen Grundwassers abzüglich einer Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr. Dies bedeutet für die Wasserversorgung Steinach zusätzliche Kosten von 6000 Euro, was einer Gebührenerhöhung um zwölf Cent entspricht.

Es gibt einen Fehlbetrag

Diesen und anderen Ausgaben in Höhe eines jährlichen Mittelwerts von 213.082 Euro stehen nur Einnahmen von 60.832 Euro pro Jahr gegenüber, weshalb der jährliche Fehlbetrag von 152.250 Euro durch die Anhebung der Gebühren ausgeglichen werden muss.

Anhand seiner detaillierten Kalkulation zeigte Kämmerer Könen auch beim Abwasser die Gründe für die Gebührenerhöhungen auf. So muss unter anderem ein wegen höherer Strom-, Personal- und Wartungskosten angefallener Fehlbetrag aus dem vorigen Kalkulationszeitraum in Höhe von 140.000 Euro im jetzt folgenden vierjährigen Zeitraum wieder ausgeglichen werden. Weitere Gründe sind übliche Tariferhöhungen und gestiegene Unterhaltskosten.

Abwasserkosten im Überblick

In den vergangenen Jahren fielen beim Abwasserzweckverband Aschach-Saale (AZV) größere Investitionen an, deren Abschreibungen ebenso wie die Abschreibungen für andere Investitionen nun aktiviert wurden. Beim AZV ist außerdem auch in kommenden Jahren mit steigenden Kosten (Tariferhöhungen) zu rechnen.

Alles in allem erreichen beim Abwasser die errechneten Mittelwerte pro Jahr Ausgaben in Höhe von 788.767 und Einnahmen von 182.036 Euro. Zum Ausgleich dieses Jahresfehlbetrags von 606.731 Euro errechnete Könen die neuen Verbrauchsgebühren und Grundgebühren.

„Nach der vorgelegten Kalkulation ist eine Gebührenerhöhung demnach unumgänglich“, wiederholte Kämmerer Könen wie zuvor beim Sachvortrag über die Frischwasserversorgung seine Empfehlung an den Gemeinderat, den vorgelegten Beschlussvorschlägen zu folgen und die entsprechend geänderten Gebührensatzungen mit Gültigkeit ab 1. Januar zu genehmigen. Wie schon beim Frischwasser stimmte auch bei den Abwassergebühren der Gemeinderat mehrheitlich zu. Vier Gemeinderäte waren dagegen.

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