Die Gemeindeverbindungsstraße „Igelwiese“ von der St 2790 (ehemalige B 27) in Richtung Schwärzelbach ist für viele Autofahrer eine gern genommene Abkürzung. Das Verkehrsaufkommen auf der Strecke ist deshalb – im Vergleich zu anderen Straßen der Gemeinde – entsprechend hoch und sorgt damit seit Jahren für ordentlich Diskussionsstoff. In einem Bürgerantrag forderten 47 Einwohner aus Schwärzelbach Anfang Juli nun die Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses von 2014, was eine Vollsperrung für den öffentlichen Verkehr zur Folge hätte. Wir haben nachgefragt, wie die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes und der Gemeinderat die Situation beurteilen.
„Ungefähr 800 Fahrzeuge fahren jeden Tag vorbei, und 75 Prozent davon sind zu schnell“, äußerte sich einer der Unterzeichner Mitte August gegenüber der Redaktion. Die Lärmbelästigung sei vor allem zu Zeiten des Berufsverkehrs enorm. Es komme regelmäßig zu Unfällen, an die Tonnen- und Tempobeschränkung würden sich nur die wenigsten halten. Die betroffenen Schwärzelbacher fordern in ihrem Bürgerantrag deshalb die „Abstufung der Verbindungsstraße (…) vom Ortsausgang des Straßenzuges Am Weiher des Ortsteils Schwärzelbach bis zur Einmündung in die St 2790 (ehemalige B 27) und somit die Vollsperrung für den öffentlichen Verkehr.“
Abbiegespur auf Kosten der Gemeinde
Sie beantragen damit die Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses von September 2014. „Damals ging es darum, dass das Staatliche Bauamt eine Linksabbiegespur auf der B 27 gefordert hat, um dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Gemeindeverbindungsstraße Rechnung zu tragen“, erklärt Bürgermeister Florian Atzmüller. Die Kosten hätte dabei die Gemeinde tragen müssen. Dies wollte der Gemeinderat damals allerdings vermeiden, da mit der Linksabbiegespur eine Aufwertung der Strecke befürchtet wurde. Der exakte Beschluss von damals lautet (Auszug): „Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, das Verkehrsaufkommen auf der Verbindungsstraße zu reduzieren. In letzter Konsequenz soll die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße und somit eine Vollsperrung für den öffentlichen Verkehr angestrebt werden.“
Bereits damals sei sich der Gemeinderat allerdings der Rechtshindernisse, die einer Abstufung beziehungsweise Vollsperrung entgegenstehen, bewusst gewesen. „Die Gemeindeverwaltung war aber schon 2014 zu der rechtlichen Einschätzung gekommen, dass eine Abstufung beziehungsweise Vollsperrung nicht möglich ist, und hat dies auch seither immer kommuniziert“, sagt der Bürgermeister. Er räumt allerdings ein, dass die Verwaltung konsequenter auf die Aufhebung des Beschlusses hätte hinwirken müssen, statt den Vollzug lediglich auszusetzen. Den Vorwurf, dass auf der Strecke seitdem nichts passiert sei, versteht er allerdings nicht.
„Die Gemeindeverbindungsstraße wurde hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit auf 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt“, erklärt er. Die Geschwindigkeit wurde auf der gesamten Strecke auf 50 Kilometer pro Stunde beschränkt, innerorts sogar auf 30. Außerdem seien Tempomessgeräte angeschafft worden, die regelmäßig in der Poststraße und Am Weiher installiert werden.
Die neuesten Messungen ergaben: Im Durchschnitt sind ungefähr 650 Autos pro Tag auf der Straße unterwegs, eingeschlossen landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anwohnerverkehr. „Dieser Wert ist zwar im Vergleich zu sonstigen Ortsstraßen in der Gemeinde hoch, liegt aber dennoch deutlich unter den Werten von Ortsdurchfahrten im Landkreis“, betont der Bürgermeister.
Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet
Auch über die rechtmäßige Widmung der Strecke zur Gemeindeverbindungsstraße wird viel diskutiert. „Gemäß Artikel 46 Nummer 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes werden Gemeindeverbindungsstraßen als Straßen definiert, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermitteln“, erklärt Atzmüller. Das sei hier gegeben. Die Straße verbinde einerseits die Gemeinde Wartmannsroth mit der Gemeinde Oberthulba, andererseits stelle sie eine Verbindung zur St 2790 dar. Somit ist sie laut Verwaltung „eindeutig als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen und war eben auch als solche von Beginn an gewidmet worden“.
Konstruktive Lösungsvorschläge?
Um endgültig Klarheit zu schaffen, bat die Verwaltung Ende 2022 die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes, den Beschluss von 2014 sowie die ordnungsgemäße Einstufung der Strecke zu beurteilen. Der Bürgermeister liest aus der Beurteilung: „Eine Abstufung zum öffentlichen Feld- und Waldweg ist deshalb derzeit nicht vorzunehmen, weshalb der Gemeinderatsbeschluss vom 9. Oktober 2014 aufzuheben wäre.“
Ähnlich fiel schließlich auch die Entscheidung der Ratsmitglieder aus. Der Bürgerantrag wurde abgelehnt, womit die Straße weiterhin für den öffentlichen Verkehr befahrbar bleibt. Aber: Sowohl Bürgermeister als auch Gemeinderat betonen, dass man offen für konstruktive und allgemein verträgliche Lösungsvorschläge sei. „Ich schlage vor, die nächste Bürgerversammlung dafür zu nutzen.“
Das haben wir bereits zuvor berichtet:










