„Sie sind noch im Besitz eines Papierführerscheins und ab 1953 geboren? Dann wird es allerhöchste Zeit, die grau- oder rosafarbenen Dokumente in das fälschungssichere Scheckkartenformat umtauschen zu lassen.“ Das schreibt das Landratsamt Bad Kissingen in einer Pressemitteilung.
Tatsächlich ist bereits am 19. Januar 2025 die Umtauschfrist abgelaufen, die Papierdokumente sind seit diesem Datum ungültig. Auch die ersten Scheckkartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 sind bereits nach Ablauf der Umtauschfrist seit 19. Januar 2026 ungültig. Die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Bad Kissingen weist darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer ohne gültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Sie sind vor 1953 geboren? Bei diesen Personen gilt unabhängig davon, ob sie einen Papierführerschein oder bereits einen Scheckkartenführerschein besitzen, eine Umtauschfrist bis 19.01.2033. Die aktuelle Umtauschfrist betrifft die Scheckkartenführerscheine mit Ausstellungsjahr von 2002 bis 2004. Die Gültigkeit dieser Führerscheine endet am 19. Januar 2027.
Fahrerlaubnisinhaber werden daher gebeten, nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt zu warten, sondern den Führerschein schon im Laufe des Jahres umzutauschen. Aktuell gibt es für die Bürger und Bürgerinnen kaum Wartezeiten in der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Erfahrung zeige allerdings, dass es in den Wochen vor und nach dem 19. Januar jedes Jahr zu einer erhöhten Terminnachfrage mit langen Wartezeiten komme, schreibt das Landratsamt.
Die neuen Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von etwa 35 Euro an, inklusive der Versandkosten nach Hause. Bis man den neuen EU-Kartenführerschein in den Händen hält, vergehen etwa drei Wochen.
Das Sachgebiet Verkehrswesen am Landratsamt Bad Kissingen weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Dienstleistung in der Fahrerlaubnisbehörde – wie im Übrigen auch in der Zulassungsbehörde – nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamts erfolgen kann.














