Mit dem ersten und zweiten Modernisierungsgesetz aus dem Dezember 2024 wollte der Freistaat Bayern eine Bürokratievereinfachung schaffen. Einige Regelungen, die etwa Beamte, die Haushaltsordnung oder Bauvorgaben betreffen, wurden gestrichen oder angepasst.
So sollte auch im Baurecht Bürokratie abgebaut und Bauverfahren vereinfacht werden. Daher strich der Freistaat die sogenannte Stellplatzverordnung. Diese regelte, wie viele Parkplätze es für Wohnungen, Geschäfte und Einrichtungen geben muss und legte weitere Vorgaben dazu fest.
Parkplätze bisher durch bayerische Bauordnung geregelt
Simon Glückert aus der Bauverwaltung erklärt dazu, dass die Stadt bisher bei Bauvorhaben nach der bayerischen Bauordnung fordern konnte, dass Bauleute zugehörige Parkplätze schaffen – das würde nun wegfallen. Daher stelle die Stadt eine eigene Stellplatzsatzung auf.
Eine Regelung, die sich auch in der Satzung wiederfindet, bezieht sich auf den Fall, dass die Stadt gegen einen Geldbetrag selbst ein Parkplatz errichtet – die sogenannte Stellplatzablöse. Dies findet sich auch in der neuen Satzung wieder. Bisher lag dieser bei 2556 Euro.
Warum braucht es die Satzung erneut, wenn der Freistaat sie abschafft?
Oliver Jurk (CSU) stellte zur Stellplatzsatzung eine grundlegende Frage: „Warum schafft der Staat die Regelung ab und Kommunen machen eine neue eigene Satzung dazu? Es sollte ja um die Vereinfachung der Bauordnung gehen. Vielleicht sollten wir versuchen, ohne zurechtzukommen.“
Bürgermeister Michael Kastl (CSU) ging daher darauf ein, warum er die Satzung für sinnvoll hält: „Es gibt die kommunale Selbstverwaltung und wir haben in der Altstadt einen Mangel an Parkplätzen. Bürokratie ist ja dann immer sinnvoll, wo es Nutzungskonflikte gibt.“ Diese sieht er zumindest in der Altstadt gegeben.
Steuerung von Parkraum und Erlös für Neuschaffung
Mit der Regelung hatte die Stadt bisher die Möglichkeit, diese Problemlage zu steuern. Zudem gibt es durch die Stellplatzablöse die Möglichkeit, Kosten für neue Parkplätze wieder reinzuholen, wenn die Stadt statt den Bauleuten Parkraum schafft.
Ohne die neue Satzung wären Bauleute für Wohnraum, aber auch wenn neue Geschäfte eröffnet werden, nicht verpflichtet, selbst für Parkraum zu sorgen, oder die Stadt gegen die Ablöse welche schaffen zu lassen, gibt Matthias Klement (FW) zu bedenken.
Diesen Punkt stellt Stefan Bierdimpfl (CSU) noch einmal heraus: „Für die Beantragung der Stabilisierungshilfe gibt es die Verpflichtung, im Höchstmaß Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.“ Das Gremium könne daher davon ausgehen, dass bei der Prüfung des Stabilisierungshilfe-Antrags 2026 angefragt wird, ob eine Stellplatzverordnung vorliegt.
Andere Vereinfachungen wären hilfreicher
Auf den Bürokratieabbau blickend, ergänzt Bürgermeister Kastl, dass die Stellplatzordnung für die Stadt eher ein kleineres Problem sei, was Hürden bei Bauvorhaben angeht. „Es gäbe andere Regelungen, deren Abschaffung oder Vereinfachung lukrativer für die Stadt Münnerstadt wäre. Etwa gewisse Baustandards, Brandschutz- oder Denkmalpflegevorgaben. Auch würden gewisse Experimentierklauseln helfen.“
Leo Pfennig (FW) regte an, in der Gestaltungssatzung der Altstadt einzubringen, dass Bauleute finanziell honoriert werden, wenn sie eigene Parkplätze schaffen. Der Rat bestätigte die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung und wird sich bald auf einen neuen Ablöse-Betrag festlegen.
Weiteres aus dem Stadtrat:
- Kommandanten: Die Feuerwehr Münnerstadt mit Löschgruppe Althausen hatte im Mai ihre Kommandantenwahl. Der Stadtrat bestätigte nun Guido Denner als ersten und Manuel Wolf als stellvertretenden Kommandanten.
- Haushalt: Auf Nachfrage von Britta Bildhauer gab Michael Kastl die Information, dass vom Landratsamt noch keine Genehmigung zum Haushalt erteilt wurde. „Wir sitzen auf Kohlen“, sagte er dazu. Parallel laufe bereits die Prüfung zur Stabilisierungshilfe.













