Schon vor zwei Jahren hatte die Stadt Bad Kissingen ihr mit dem Verkauf der Eishalle (2017) vertraglich geregeltes Rückkaufrecht gegenüber dem neuen Eigentümer, der IEG GmbH mit dem ukrainischen Investor Alexander Kondrashov, geltend gemacht. Außergerichtliche Einigungsversuche waren gescheitert. Erst am Dienstag beschlossen beide Seiten in einer Güteverhandlung am Schweinfurter Landgericht einen Vergleich: Die Stadt kann das 6100 Quadratmeter große Grundstück jetzt mit der Eishalle für 150.000 Euro zurückkaufen. Zur Erinnerung: Die Stadt hatte die Eishalle seinerzeit für 231.000 Euro verkauft.
Kosten für Rechtsstreit werden geteilt
Die Kosten des Rechtsstreits und des beauftragten Gutachters sollen geteilt werden. Dieser Beschluss wird allerdings erst rechtskräftig, sobald Klägerin und Beklagte ihr Einverständnis schriftlich erklärt haben, was bis zum 30. Juni erfolgen soll.
Am Dienstag war auch der ukrainische Geschäftsmann Alexander Kondrashov über Video aus Kiew zugeschaltet. Er besitze lediglich zehn Prozent der Anteile an der beklagten IEG GmbH, gab er vor Gericht an, habe aber volle Verhandlungsvollmacht.
Simultan übersetzt
Obwohl beide Seiten, die Stadt als Klägerin vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Waldner (Kanzlei Ulbrich & Kollegen, Würzburg) mit Rathaus-Geschäftsleiter Gerhard Schneider sowie die beklagte IEG GmbH durch Rechtsanwalt Christoph Hartmann (Kanzlei Advovis, Fulda) bestrebt schienen, nach zweijährigem Rechtsstreit einen Vergleich herbeiführen zu wollen, dauerte die Verhandlung über drei Stunden: Jedes gesprochene Wort musste für Kondrashov simultan übersetzt und die Sitzung zudem einmal unterbrochen werden.
Zunächst fasste die Richterin den gesamten Vorgang mit Nennung wichtigster Punkte zusammen und kam zum Ergebnis, dass die von der Beklagten geltend gemachten Argumente, die vertraglichen Bedingungen für einen Rückkauf durch die Stadt seien nicht gegeben, nicht stichhaltig seien.
Pandemie kein Grund mehr
Beim Verkauf der Eishalle hatte die Stadt die Option eines Rückkaufs in den Vertrag aufgenommen für den Fall, dass mehr als ein Jahr kein Eislaufbetrieb in der Halle durchgeführt wird. Da seit Ende der Pandemie schon mehr als ein Jahr vergangen, aber bis heute kein Betrieb festzustellen ist, sei das Argument höherer Gewalt hinfällig.
Auch das Argument der Beklagten, die Geschäftsgrundlage sei nicht gegeben, da die von der Stadt zugesagten Pachteinnahmen für den öffentlichen Eislaufbetrieb fehlen, war nach Auffassung der Richterin unzutreffend, da dieser bis heute gar nicht angeboten wurde. Zusammenfassend stellte die Richterin deshalb schließlich fest, dass ein Rückkaufsrecht der Stadt Bad Kissingen vorliegt: „Ein Betrieb der Eishalle wäre spätestens in der Saison 2022/2023 möglich gewesen“, erklärte sie.
Rückkaufswert verhandelt
Damit wechselte die Richterin in die Güteverhandlung über, in deren Ablauf sich beide Seiten auf einen Rückkaufswert zu einigen hatten.
Grundlage war das Wertgutachten eines zuvor vom Landgericht bestellten Sachverständigen, der einen Bodenwert von 430.000 Euro angegeben hatte. Die Stadt hatte abzüglich nötiger Abriss- und anderer Kosten ein Gebot von 70.000 Euro für den Rückkauf angeboten. Die Gegenseite hatte allerdings schon zuvor der von der Stadt bezifferten Höhe der Abbruchkosten von 350.000 Euro widersprochen und lediglich 200.000 Euro für angemessen erklärt.
Preisvorstellungen
Auf die Frage der Richterin an den Beklagten-Anwalt Hartmann nach der Preisvorstellung IEG GmbH überließ er Kondrashov das Wort. Dieser forderte spontan 400.000 Euro. Nach dieser Forderung sagte sein Anwalt spontan: „Wie gut, dass ich keinen Betrag genannt habe.“ Offensichtlich hatte er eine andere Preisvorstellung für eine gütliche Einigung.
Auch die Richterin überging Kondrashovs Forderung wortlos und schlug stattdessen vor, einen Mittelwert der Abrisskosten anzusetzen und sich auf einen Kaufpreis von 150.000 Euro zu einigen. „Dies wäre ein Ansatz.“ Nun bat Anwalt Hartmann um eine Unterbrechung, um sich mit Kondrashov vertraulich beraten zu können.
Mit Partnern abstimmen
Nach einer halben Stunde wurde die Güteverhandlung fortgesetzt. Beide Seiten erklärten sich mit 150.000 Euro einverstanden. Die Kosten für Rechtsstreit und Gutachter sollen jeweils hälftig übernommen werden. Der Beklagten wurde eine Woche Zeit gegeben, da sich Kondrashov mit seinen Partnern abstimmen muss.
Deren schriftliches Einverständnis soll bis zum 27. Juni vorliegen, um am nächsten Tag den Bad Kissinger Stadtrat darüber abstimmen zu lassen. Sobald am 30. Juni auch die Zustimmung der Klägerin Bad Kissingen vorliegt, soll die für den Rückkauf notwendige Auflassung im Grundbuch vorgenommen werden. Erst dann folgt die Zahlung der 150.000 Euro auf ein Notaranderkonto und zwei Wochen später die Schlüsselrückgabe.
Kondrashov kann nicht beim Notar erscheinen
Da es Kondrashov nach eigener Aussage unmöglich ist, persönlich in Deutschland beim Notar zu erscheinen, müssen noch rechtsverbindliche Wege über die deutsche Botschaft in Kiew gesucht werden, was zu Verzögerungen führen kann.
„Der Vergleich steht derzeit noch unter dem Vorbehalt des Widerrufs für beide Parteien, auch muss der Stadtrat noch dieser Vereinbarung zustimmen,“ äußert sich Oberbürgermeister Dirk Vogel (SPD) in einer Pressemeldung von Mittwoch noch zurückhaltend. Wie er schon in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht habe, geht es ihm bei diesem Rückerwerb darum, die Handlungshoheit über das Areal wieder in städtische Hand zu bekommen. „Wir sind auf einem guten Weg.“
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