Vor dem Landgericht Schweinfurt muss sich der frühere Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Kissingen, Manfred Z., für einen Schaden von 9,615 Millionen Euro verantworten. Grund ist ein fehlerhafter Handel mit CO₂-Zertifikaten im Jahr 2022. Die Frage, ob Z. persönlich haftet, bleibt vorerst offen – zu viele rechtliche Fragen sind ungeklärt.
Zertifikate zu spät erworben
Verantwortlich für den Millionenschaden, so die Stadt und das Unternehmen, soll Manfred Z. sein, der seit 1998 in leitender Position bei dem kommunalen Energieversorger arbeitete, seit 2005 als Geschäftsführer. Die Zertifikate müssen von Versorgern für Kohlendioxid-Emissionen (CO₂) gekauft werden, die durch die Verbrennung von Gas oder bei der Stromproduktion entstehen.
Die Summe von 9,651 Millionen Euro ergibt sich, wie Richter Torsten Fenner erläuterte, daraus, dass Manfred Z. die Zertifikate für das Jahr 2022 für 192.300 Tonnen CO₂ verspätet und für einen höheren Preis erworben haben soll. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sieht in solchen Fällen in Paragraf 21 eine Zahlungspflicht vor. Die Höhe der Zahlungspflicht entspricht dem Doppelten des jeweiligen Festpreises, der pro Tonne angefallen wäre. Angefallen wären bei einem korrekten Kauf von Zertifikaten 25 Euro pro Tonne.
In der Bilanz des Kommunalunternehmens mussten dafür Rückstellungen in dieser Höhe ausgewiesen werden. Die Stadtwerke Bad Kissingen machen gegen Manfred Z. Schadensersatzansprüche geltend.
Komplizierte juristische Fragen
Zu einer Entscheidung über die Haftung des Beschuldigten kam es nicht. Zuvor müssen komplizierte juristische Fragen geklärt werden. Wie lange das dauern wird? Das kann derzeit niemand beantworten.
Denn: Bislang steht nicht fest, ob das Umweltbundesamt als zuständige Behörde für den fehlerhaften Zertifikatehandel die Zahlungspflicht erlässt. Eine Entscheidung des Amtes steht noch aus. Dazu der Anwalt der Stadtwerke, Frederik Putzo von der Kanzlei Ludwig Wollweber Bansch aus Hanau: „Vom Umweltbundesamt gibt es keine Signale, der Fall ist dort seit Juni 2024 als offen gelistet.“
Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs
Ein weiteres Problem: Es ist offen, ob die D&O-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung für Führungskräfte, die im Fall von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit einspringt, auch für Strafen oder Bußgelder aufkommen darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen, ob ein Regress gegen Manager für Kartellbußgelder mit EU-Recht vereinbar ist. Auch hier ist nicht bekannt, wann es eine Entscheidung geben wird.
Ende des Verfahrens nicht in Sicht
Das Verfahren könnte sich über längere Zeit hinziehen. Diese Einschätzung teilte Richter Torsten Fenner: „So lange es keine Klarheit seitens des Umweltbundesamtes gibt und auch nicht vom EuGH, kann hier keine Entscheidung getroffen werden.“
Bei einem weiteren Termin Mitte Juni entscheidet sich, ob das Verfahren erstmal ausgesetzt oder fortgeführt wird.
Der ehemalige Geschäftsführer
Zur Verhandlung begleitet wurde Manfred Z. von seinen Anwälten Torsten Mömken und Lukas Sairinger und seiner Familie. Vor Beginn wirkte er angespannt. Während Richter und Anwälte über juristische Einzelheiten diskutierten, beobachtete er aufmerksam, aber ohne größere Regungen.
Auf der Klägerseite saß neben Anwalt Frederik Putzo die Nachfolgerin Manfred Z.s, Stadtwerke-Geschäftsführerin Anja Binder, die das Unternehmen gemeinsam mit Ralf Merkl seit Oktober 2023 leitet.
Was am Freitag nicht zur Sprache kam
Das Defizit der Stadtwerke für das Jahr 2022 betrug 22,9 Millionen Euro. 9,615 Millionen stammten aus dem fehlerhaften Zertifikatehandel. Die restlichen rund 12,9 Millionen Euro resultierten aus einer verfehlten Einkaufspolitik. Konkret: Manfred Z. soll Strom und Gas an den Energiemärkten zu spät und deshalb zu viel höheren Preisen bestellt haben. Die 12,9 Millionen Euro sind allerdings nicht Gegenstand des laufenden Zivilverfahrens. Ob und wann diese in einem Verfahren eine Rolle spielen könnten, ist derzeit nicht bekannt.













