Kinder müssen morgens in die Schule kommen. Aber wie sieht die Situation aus, wenn eine Familie etwas abgelegen und weit weg von der nächsten Bushaltestelle wohnt – und dazu die Eltern wegen ihrer Arbeit die Kinder nicht selbst zur Schule fahren können? In manchen Fällen geht es dann per Taxi zur Schule. Auf Kosten der öffentlichen Hand.
So wollte es auch eine Familie aus dem Landkreis Bad Kissingen. Doch die für eine Bewilligung der Kostenübernahme angeforderten Dokumente, die ihre Arbeitszeiten belegen, wollten die Eltern beim Landratsamt nicht vorlegen. Nun klagte die Familie vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Ablehnung ihres Antrags.
„Das ist eine gefährliche Strecke“, erklärte der Vater der Kinder, die in die fünfte oder achte Klasse gehen. Die letzten drei Jahre sei das ältere Kind von einem Taxi zur Schule gebracht worden. Dies wurde von der Kommune bezahlt, in der die Familie lebt. Jetzt bräuchten sie allerdings drei, statt der bisherigen zwei Fahrten pro Tag, da jetzt beide Kinder das Gymnasium besuchen. Bei den 183 Schultagen in diesem Jahr entspricht das 549 Fahrten – die Kosten liegen bei fast 15.000 Euro, erklärt das Landratsamt.
In den vorherigen Jahren sei das ältere Kind aus „riesigem Gutwillen und Barmherzigkeit“ von dem Privattaxiunternehmen, das die Kommune primär für Real- und Grundschüler engagiert hatte, mitgenommen worden. Jetzt sei dies nicht mehr möglich. Um eine Förderung vom Landkreis zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, bei dem einige Dokumente mitgegeben werden müssen.
Eltern wollen eigene Privatsphäre schützen
Diese Dokumente, unter anderem Angaben über die Anzahl der dem Haushalt zur Verfügung stehenden Fahrzeuge oder Angaben zu den Arbeitszeiten der Eltern, haben die Eltern nicht herausgegeben. Sie wollen ihre „Privatsphäre schützen“. Dies wiederholten sie auch mehrfach vor dem Verwaltungsgericht – auch zur sichtlichen Frustration der Richterin. „Wenn Sie sich weiter verweigern, ist das hier gleich vorbei“, sagte die Richterin mehrfach. Als die Mutter der Kinder gefragt wurde, was für einen Job sie habe, verweigerte sie jegliche Auskunft. „Nein, ich möchte nicht“, sagte sie mit leiser Stimme.
Die Vertreter des Landratsamts Bad Kissingen wiederholten, dass der Landkreis nicht prinzipiell gegen die Beförderung der Kinder sei, aber alle Informationen geprüft werden müssten, um über den Antrag zu entscheiden. Doch dies sei nicht möglich, wenn die Auskunft so konsequent verweigert werde.
Als Selbstständiger mehr Flexibilität
Ein weiterer Streitpunkt waren die verfügbaren Autos, die der Familie zur Verfügung stehen. Der Vater ist selbstständiger Alleinunternehmer und besitzt drei Fahrzeuge, die auf seine Firma zugelassen sind. Ein Auto sowie einen 3,5- und einen 7,5-Tonner. Er selbst könne nie einplanen, wann er für das Fahren der Kinder zur Verfügung stehe. Als Selbstständiger habe er sich nach seinen Kunden zu richten, erklärte er.
Dass seine Frau nicht eines der gerade nicht von ihm benötigten Fahrzeuge nutzen könne, begründete der Selbstständige damit, dass er demnächst einen Mitarbeiter einstellen wolle. Aus Sicht der Familie sei keines dieser Fahrzeuge für die private Nutzung vorgesehen; laut dem Gericht ist das eine rechtliche Fehleinschätzung.
Die Argumentation, dass der Kläger in der nahen Zukunft nach einem Angestellten suche, reichte dem Gericht auch nicht aus. „Als Selbstständiger haben Sie eine größere Freiheit darüber, wie Sie Ihre Arbeitszeit einteilen“, erklärte die Richterin. „Es können nicht alle Nachteile von einem abgelegenen Wohnort durch den Staat ausgeglichen werden“, bilanzierte die Richterin. Die Klage wurde abgewiesen.












