München
– Der Vater eines inzwischen fünfjährigen Sohnes hat nach dem Tod seiner Lebenspartnerin deren Heilpraktikerin auf 170 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt - jetzt steht ein Vergleich über 45 000 Euro im Raum. Das Oberlandesgericht München habe diese Summe vorgeschlagen, sagte der Landshuter Maik Spiering und bestätigte einen Bericht der «Bild am Sonntag». Aber «ich lasse mir noch alle Optionen offen, in Absprache mit meinem Anwalt. Ich bin bereit, zum BGH zu gehen, wenn es wirklich nötig wäre», sagte er am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.
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