Mit einem Strafverfahren müssen jetzt ein Arbeitgeber und ein von ihm beschäftigter 40-jähriger Albaner rechnen, heißt es in einer Pressemitteilung der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck. Am Montag, gegen 22 Uhr, wurde der Mann, der mit einem Kleintransporter mit deutschen Kennzeichen unterwegs war, auf der A7 von der Polizei kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer Pakete im gewerblichen Güterverkehr für die Halterfirma des Wagens transportiert. In dem befristeten italienischen Aufenthaltstitel des Fahrers war jedoch keine Erwerbstätigkeit gestattet. Sowohl den Fahrer, als auch den Fahrzeughalter erwartet nun ein Strafverfahren, den Fahrer wegen illegalen Aufenthalts und seinen Arbeitgeber, weil er ihn beschäftigt hat. pol
Schondra
Erwerbstätigkeit war nicht gestattet









