Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am Sonntag, 8. März, ist ab sofort möglich. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl abstimmen möchten, können ihre Unterlagen auf verschiedenen Wegen bei der Stadt Bad Kissingen beantragen, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Der Versand der beantragten Unterlagen beginnt dann am Montag, 16. Februar. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die persönliche Abholung im Briefwahlausgabebüro möglich.
Die Briefwahl kann online, per E-Mail, Fax oder Post oder persönlich im Briefwahlausgabebüro beantragt werden.
Online über Link oder QR-Code
Eine Online-Beantragung ist über den Direktlink badkissingen.de/briefwahl möglich. Alternativ führt auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (Smartphone-Scan) direkt zum Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 2. Februar, verschickt.
Die Wahlbenachrichtigung samt Briefwahlantrag auf der Rückseite kann aber auch in den Rathausbriefkasten eingeworfen oder an der Infotheke abgegeben werden. Anschließend werden die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.
Per E-Mail, Fax,Telefon, Brief
Schließlich können die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail an briefwahl@stadt.badkissingen.de, per Fax oder Telefon: 0971/ 807 22 19 oder per Post an das Wahlamt, Rathausplatz 1, 976 88 Bad Kissingen angefordert werden. Hierfür werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie die Meldeadresse oder gewünschte Zustelladresse.
Persönlich abholen
Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen aber auch im Briefwahlausgabebüro, Maxstraße 20 A (Zugang über den Rathausinnenhof), abholen. Dies ist von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 6. März, um 15 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen können vor Ort direkt in Empfang genommen, auf Wunsch ausgefüllt und wieder abgegeben werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich, so der Hinweis der Stadtverwaltung.
Abgabefrist
Die Frist für die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Dienstag, 3. März, um 16 Uhr. Alle anderen Antragswege sind bis Freitag, 6. März, um 15 Uhr nutzbar.
Für eine mögliche Stichwahl können Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung speziell beantragt werden.
Wer die Unterlagen per Post zurücksenden möchte, sollte den Brief spätestens Donnerstag, 5. März, aufgeben. Die Unterlagen können auch an der Infotheke des Rathauses abgegeben oder bis zum Wahlsonntag, 8. März, um 18 Uhr in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen im Urnenwahllokal ist nicht erlaubt, heißt es ausdrücklich in der Pressemitteilung der Stadt. red









