Geschäftsleiter Tobias Schmaus erläuterte dem Marktgemeinderat in der jüngsten Sitzung die vom bayerischen Landtag beschlossene Änderung der Gemeindeordnung (GO) zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Demnach haben Kommunen nun die Möglichkeit, die Teilnahme an ihren Sitzungen auch online zu ermöglichen. Dabei müssen die Sitzungen, insbesondere im Hinblick auf die Saalöffentlichkeit, weiter als Präsenzsitzungen vorbereitet werden – unabhängig davon, ob und wie viele Gremiumsmitglieder sich audiovisuell zuschalten. Mindestens der Vorsitzende hat die Präsenzpflicht im Sitzungssaal, so dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen sind.
Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit und nach eingehender Diskussion beschloss der Marktgemeinderat, dies künftig zu ermöglichen – und zwar bei öffentlichen und auch bei nicht-öffentlichen Sitzungen.