Justiz
Krankheit „keine Entschuldigung für alles“
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Signet des Fränkischen Tags von Martin Schweiger
Haßfurt

Produkte im Wert von über 200 Euro hat ein 34 Jahre alter Mann aus dem Maintal im Juni dieses Jahres im Internet bestellt. Die Ware ging an ihn, die Rechnung an einen ahnungslosen Dritten. Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den einschlägig vorbestraften Angeklagten zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss der unter Betreuung stehende Angeklagte unter anderem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sechs Termine beim sozialpsychiatrischen Dienst wahrnehmen.

Auf der Anklagebank gab der 34-Jährige zunächst an, keine Angaben zu machen. Der Vorsitzende Richter Patrick Keller erinnerte den Angeklagten daran, dass er bereits vier Vorstrafen auf dem Kerbholz hat, darunter zwei einschlägige wegen Computerbetrugs sowie zwei Körperverletzungen. Es stehe eine Freiheitsstrafe im Raum. Ein Geständnis könnte strafmildernd wirken.

Einschlägig vorbestraft

Dies ließ den Angeklagten umdenken. Er räumte nun die Taten ein und fügte hinzu, dass er psychische Einschränkungen habe, aber noch nie in Behandlung war. Eine Rückforderung von dem geschädigten Dritten habe er nicht erhalten.

Verteidiger Hans Andree schlug eine Einstellung der Verfahrens plus Arbeitsstunden vor, was sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter ablehnten. „Das Fass ist irgendwann voll“, stellte der Vorsitzende fest.

Der Anklagevertreter forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflage. Der Verteidiger verwies auf die reduzierte Schuldfähigkeit seines Mandanten und bat „nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“. Er hielt die Verhängung einer Arbeitsauflage für ausreichend.

Der Vorsitzende verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Der 34-Jährige sei zwar krank. Dies sei jedoch „keine Entschuldigung für alles“. „Die Treppe geht nach oben“, warnte er den Verurteilten. Verfahrenseinstellungen dürfe der keine mehr erwarten. „Irgendwann ist die Endstation die JVA. Es ist kurz vor zwölf“, gab er ihm mit auf den Heimweg.

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