Landkreis Kulmbach
Gericht entscheidet: Schläger wollten Milde
Der Jüngere der beiden wurde in Fußfesseln vorgeführt. Michael Benz
Der Jüngere der beiden wurde in Fußfesseln vorgeführt. Michael Benz // 
Landkreis Kulmbach

In einer kleinen Gemeinde in der Nähe von Kulmbach feierten im September 2025 einige Freunde bis spät in die Nacht hinein. Irgendwann gab es heftigen Streit und zwei stellten sich gegen einen. Der bekam ordentlich etwas ab.

Das Amtsgericht Kulmbach verurteilte deshalb zwei junge Syrer, allerdings milde. Dennoch waren die beiden keineswegs mit dem Urteil einverstanden. Sie legten über ihre Anwälte Berufung ein. Doch in der jetzt stattgefundenen Verhandlung vor dem Landgericht Bayreuth kam alles ganz anders.

Was genau war zuvor passiert? Den zunächst verbalen Streit konnte ein weiterer Partygast noch schlichten. Es kehrte zwischenzeitlich wohl wieder Ruhe ein. Diesen kurze Phase nutzte das spätere Opfer, um in die Küche zu flüchten.

Opfer weiter verfolgt

Die beiden Angeklagten liefen sofort hinterher. Teller wurden geschmissen, der Freund durch eine Beule über dem Auge und eine Risswunde am kleinen Finger verletzt. Er floh deshalb aus der Wohnung ins Freie und erhoffte sich so Sicherheit vor weiteren Prügeln.

Doch weit gefehlt. Wieder kamen die Verfolger nach. Und hier ging es dann noch viel heftiger zur Sache. Der junge Mann wurde brutal zusammengeschlagen, so dass er zu Boden ging.

Als wenn das noch immer nicht genug wäre, traktierten die beiden Schläger ihr Opfer anschließend mit erneuten Faustschlägen und sogar Tritten. Weitere Beulen und Abschürfungen waren die Folge.

Die Polizei muss von der nächtlichen Auseinandersetzung „unter Freunden“ wohl einen Tipp bekommen haben und schaltete die Staatsanwaltschaft ein (das Opfer selbst hatte kein Interesse an einer Strafverfolgung). Und letztere hielt „aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten“.

Doch warum in beiden Fällen Berufung? Das wollte Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling zunächst von dem älteren der beiden jungen Angeklagten wissen.

„Das Amtsgericht Kulmbach hat sie zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese wurde für zwei Jahre ausgesetzt.“ Außerdem seien in fünf Monaten 100 Stunden soziale Arbeit zu leisten. „Das ist für eine gefährliche Körperverletzung keine nach der Papierform harte Strafe.“ Die Kulmbacher Richter hätten alle Einwände soweit möglich berücksichtigt.

Eine Antwort auf die Frage der Berufung verlangte die Vorsitzende auch von dem Jüngeren und nach Jugendrecht zu neun Monaten ohne Bewährung Verurteilten. Ihm war bei der Verurteilung noch eine andere Tat zum Verhängnis geworden. Er hatte seine Strafe bereits angetreten und war deshalb zu Prozessbeginn in Fußfesseln vorgeführt worden.

Deyerling wies darauf hin, dass nicht jeder Schlag oder Tritt einem der beiden Syrern zugewiesen werden könne. Daher müsse er sich unter Umständen auch Taten des Anderen zurechnen lassen. Und: „Im Jugendrecht sind in diesem Fall mindestens sechs Monate abzusitzen." Eine Verbesserung würde sich demnach kaum mehr rechnen.

Dann richtete sie den Blick ernst auf beide jungen Männer und stellte klar: „Die Verhandlung kann auch dazu führen, dass eine abstrakte Lebensgefahr für das Opfer festgestellt wird. Das (und andere in der Beweisaufnahme vorgebrachten Fakten, Anm. d. Red.) könnte zur Folge haben, dass die Berufungsverhandlung nicht zu einem für die Angeklagten günstigeren Urteil führt, sondern vielmehr das Gegenteil eintritt: eine Verschlechterung.“

Auch die Staatsanwältin wollte in diesem Fall Teile der Entscheidung nochmals überdenken.

Bedenkzeit für Verteidigung

Deshalb schlug die Vorsitzende Richterin den Rechtsanwälten Thomas Hofmann (Kulmbach) und Michael Linke (Marktrodach) vor, während einer 30-minütigen Pause die Situation mit ihren Klienten zu besprechen.

Das Ergebnis kam dann auch wie für manchen Verhandlungszuhörer erwartet: Beide Parteien nahmen die Berufung zurück. Die Kulmbacher Urteile wurden damit rechtskräftig.

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