Fabian Pflefka ist fassungslos. Dabei müsste sich der Rechtsanwalt aus Bamberg eigentlich freuen. Gerade hat er am Amtsgericht Bamberg einen Freispruch erreicht. Schon wieder, muss man sagen. Denn den Mann auf der Anklagebank hat man schon einmal für unschuldig erklärt – vor nicht einmal sechs Monaten in einer anderen Sache. Und schon wieder sitzt er in Untersuchungshaft. Insgesamt sind es in beiden Verfahren mehr als 200 Tage. Den Mann kostet es wertvolle Lebenszeit.
Den Steuerzahler kostet es 75 Euro am Tag. Wer nämlich zu Unrecht hinter Gittern sitzt, muss dafür mit einer Art Schmerzensgeld entschädigt werden. Das Ärgerliche an der Sache ist: Es hätte gar nicht so weit kommen müssen. Offenbar ist der Angeklagte nur zur falschen Zeit am falschen Ort.
Männer geraten in Bamberg aneinander
Alles beginnt mit einem harmlosen Geschäft in der Anker-Einrichtung-Oberfranken (AEO) in Bamberg. Zwei Männer, die sich mit dem Verkauf loser Zigaretten ein paar Cent verdienen, geraten mit drei weiteren Personen aneinander. Dabei handelt es sich um den Mitangeklagten und zwei andere Männer – nicht aber um den Hauptverdächtigen.
Grund des Streits ist wohl der Kaufpreis. Klar ist, der Mitangeklagte versucht erst, mit einer Schere nach einem „Zigarettenverkäufer“ zu stechen, und prügelt danach mit zwei seiner Kumpanen los.
Damit liegen eine versuchte und eine vollendete gefährliche Körperverletzung vor. Einmal wegen des Einsatzes eines gefährlichen Gegenstandes, allerdings ohne zu treffen. Das andere Mal wegen der gemeinschaftlichen Begehung, die dem Opfer gegen mehrere Angreifer weniger Chancen zur Verteidigung lässt.
Tatwerkzeug landet im Mülleimer
Richtig spannend wird es aber erst nach dem Vorfall. Da geht ein Security-Mitarbeiter durch die Räume des Mitangeklagten auf der Suche nach einer Tatwaffe. Als er einige Küchenmesser und eine Haushaltsschere findet, gibt er sie nicht der Polizei – er wirft alles in den Mülleimer. So gibt es keine Möglichkeit, nach Fingerabdrücken des Täters oder Blutspuren des Opfers zu suchen.
Es geht weiter mit einem Feuerlöscher. Damit soll dem Opfer von hinten auf den Kopf geschlagen worden sein – von wem, ist unklar. Auch dieser Gegenstand wird nicht sichergestellt. Es gibt noch nicht einmal eine Fotografie in den Akten. Obwohl man das bei ordentlichen Ermittlungen erwarten dürfte. Denn Bilder der von Schnitten zerfetzten Jacke des Betroffenen und der am Vorfall beteiligten Personen gibt es.
Opfer hat Wunden am ganzen Körper
Es gibt auch keine körperliche Untersuchung durch einen Fachmann und ein daraus resultierendes rechtsmedizinisches Gutachten. Damit könnte man belegen, ob die Verletzungen des Mannes zu den geschilderten Geschehnissen passen.
Immerhin geht es um Wunden am Hals und im Brustbereich, am Oberschenkel, sowie an einem Handrücken und am Hinterkopf. Bereits der bloße Augenschein verrät, dass diese nicht durch spitze Gewalt mit einer Klinge erzeugt worden sein kann.
Obwohl die Rede davon ist, sie seien bei der Abwehr der Stichbewegungen entstanden. Den zweiten „Zigarettenverkäufer" trifft es noch härter. Ihm wird die Nase gebrochen – wohl weil einer der drei Männer mit einem Türgriff zuschlägt. Als Zeugen kann man den zweiten Verletzten nicht befragen. Die Bundespolizei hat ihn über München nach Wien gebracht. Seinen genauen Aufenthaltsort weiß man nicht.
War der Zeuge bei Vernehmung in Bamberg psychisch beeinträchtigt?
Der Prozess vor dem Schöffengericht gegen den Hauptverdächtigen und den Mitangeklagten stützt sich deshalb zu großen Teilen auf die Angaben des ersten Opfers. Er berichtet von dem Angriff mit der Schere. Nach mehr als dreistündiger, mühseliger Befragung zieht Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia aus Bamberg ein ernüchterndes Fazit: Der Zeuge übertreibe und lüge.
Zudem sei nicht geklärt, warum der Betroffene wenige Wochen nach dem Vorfall für eine stationäre Behandlung ins Nervenklinikum Bamberg eingeliefert worden sei. Falls er an einer psychischen Erkrankung leide, könne das seine Glaubwürdigkeit erheblich beeinträchtigen. Dennoch glaubt das Gericht dem Opfer zumindest die Schilderungen des Kerngeschehens.
Mitangeklagter wird am Amtsgericht Bamberg schuldig gesprochen
Am Ende verkündet der Vorsitzende Richter Philipp Schmitz den Freispruch gegen den Hauptangeklagten. Es gibt keinen einzigen Beweis gegen ihn, noch nicht einmal ein Indiz. Der Mitangeklagte hingegen wird schuldig gesprochen. Er muss 15 Monate ins Gefängnis. Eine Bewährung kommt nicht in Frage.
Immerhin hat er bereits eine ähnliche Vorstrafe. Vor zwei Jahren hat der ehemalige Berufssoldat nicht nur mit Haschisch und verschreibungspflichtigen Tabletten gehandelt. Er hat auch einem anderen AEO-Bewohner mitten in der Nacht ein Jagdmesser in den Bauch gerammt und dabei die Leber getroffen – auch das eine gefährliche Körperverletzung. Dieses eine Jahr wird er nun wohl ebenfalls absitzen müssen. Die ursprünglich ausgesprochene Bewährung dürfte widerrufen werden.












