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Anklage gegen "Läufer"
"Bargeldauszahlungen im Minutentakt": Opfer von Bankdaten-Betrügern auch aus Franken
Bei Shell-Tankstellen kann bald kein Bargeld mehr abgehoben werden. Auf dem Bild sind zwei Hände zu erkennen, die einen Geldbeutel halten und Euroscheine herausnehmen.
Laut Ermittlern soll der Angeschuldigte einer Bande angehört haben, die sich Zugriff auf virtuelle und physische Bankkarten verschaffte (Symbolbild). // Lazy_Bear/AdobeStock
Franken – Ein junger Mann aus NRW ist wegen bandenmäßigen Betrugs angeklagt. Der Schaden soll über 137.000 Euro betragen. Nach Recherchen von inFranken.de stammt eines der Opfer aus Franken.
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Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelte Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 20 Jahre alten Mann erhoben. Ihm werden unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in 13 Fällen vorgeworfen.

Nach Angaben der Ermittler soll der aus Dortmund stammende Angeschuldigte einer Bande angehört haben, die sich Zugriff auf virtuelle und physische Zahlungskarten von Bankkunden verschaffte. Anschließend sollen die Beteiligten Bargeldabhebungen bis zur Ausschöpfung der jeweiligen Kontoguthaben veranlasst haben. Wie inFranken.de erfahren hat, war in mindestens einem Fall auch ein Bürger aus Franken unter den Geschädigten.

Mehr als 500 Abbuchungen innerhalb von zehn Monaten - über 137.000 Euro Gesamtschaden

Der deutsche Staatsangehörige soll zwischen Juni 2025 und April 2026 als sogenannter "Läufer" tätig gewesen sein. In dieser Zeit habe er mehr als 500 Einzelabbuchungen zulasten von 13 Geschädigten vorgenommen. Der Gesamtschaden belaufe sich auf über 137.000 Euro.

Den Ermittlungen zufolge fuhr der Mann im Ruhrgebiet zahlreiche Einkaufsmärkte und Tankstellen an. Teilweise sollen innerhalb weniger Stunden mehr als 70 Abbuchungen erfolgt sein. In der Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime ist von "Bargeldauszahlungen im Minutentakt " die Rede. Für seine Tätigkeit soll der Angeschuldigte eine Provision von fünf Prozent der abgehobenen Beträge erhalten haben.

Im Vorfeld sollen bislang unbekannte Bandenmitglieder die später Geschädigten kontaktiert und getäuscht haben. Auf diese Weise sollen sie TAN-Nummern zur Erstellung virtueller Zahlungskarten oder Bankkarten zusammen mit den dazugehörigen Geheimzahlen erlangt haben. Der Angeschuldigte wurde im April 2026 in Dortmund festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Ein Opfer aus Schwabach - Amtsgericht Nürnberg muss über Hauptverfahren entscheiden

Unter den Betrugsopfern befindet sich auch mindestens ein Bürger aus Franken. "Einer der Geschädigten stammt aus Schwabach“, erklärt Thomas Goger, Leitender Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, am Freitag (11. September 2026) auf Nachfrage von inFranken.de. Ihm zufolge ist in der vorliegenden Strafsache das Amtsgericht Nürnberg für Entscheidungen über die Untersuchungshaft zuständig. "Der Angeschuldigte befindet sich derzeit in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt", berichtet Goger unserer Redaktion.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nach Angaben der Zentralstelle Cybercrime Bayern nun das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Nürnberg. "Sollte das Jugendschöffengericht zu einer Verurteilung des Angeschuldigten kommen, muss es entscheiden, ob er als Heranwachsender noch einem Jugendlichen gleichsteht und deshalb Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt oder ob er als Erwachsener zu betrafen ist", heißt es in der aktuellen Mitteilung. 

Bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts sehe das Gesetz für jeden der dem Angeschuldigten vorgeworfenen Betrugsfälle eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen wurden gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach geführt.

Internetbetrug und Co. - das sind die Aufgabenbereiche der Zentralstelle Cybercrime Bayern

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) ist seit dem 1. Januar 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt und bearbeitet bayernweit herausgehobene Verfahren der Cyberkriminalität. Dabei arbeitet sie mit Polizei, Bundeskriminalamt, Zollfahndungsdienst und internationalen Partnern zusammen.

Ihr Aufgabenbereich umfasst unter anderem Hackerangriffe, Internetbetrug, Ransomware, Straftaten im Darknet und Wirtschaftscyberkriminalität. Sie übernimmt zudem Verfahren mit besonders hohem IT‑Ermittlungsaufwand. Nach einem 85-Kilo-Fund erhob die ZCB im vergangenen Frühjahr Anklage gegen einen bayerischen Darknet-Drogenring. 

Seit dem 1. Oktober 2020 gehört auch das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet zur Zentralstelle. Es konzentriert sich insbesondere auf einschlägige Darknet-Foren. Vor einigen Monaten wurde Anklage gegen einen Mann aus Franken erhoben. Ihm wird vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg den wiederholten sexuellen Missbrauch eines Mädchens auf den Philippinen veranlasst zu haben.

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