Der Mann torkelt durch die Gegend und kann sich kaum auf den Beinen halten. Hielte er sich nicht an seinem Fahrrad fest, läge er längst auf dem Asphalt. Die beiden Zivilpolizisten sprechen ihn an. Sie glauben an einen Alkoholrausch. Doch es sind andere Stoffe im Spiel.
Crystal Meth in der Jackentasche
Bei der Durchsuchung findet sich in einer Jackentasche ein Druckverschlusstütchen mit etwas Crystal Meth. Sonderlich überrascht ist der Mann davon nicht. Obwohl er später erzählt, es sei gar nicht seine Jacke. Die habe er an der Garderobe im Flur gesehen und sich nur schnell übergeworfen. Vielleicht gehöre sie seinem Mitbewohner, der im Moment in der JVA Bamberg eingesperrt sei. Seine Jacke habe er nach einem Streit bei seiner Lebensgefährtin liegen lassen.
Dazu muss man wissen, dass er ein Zimmer in der städtischen Obdachlosenunterkunft in der Theresienstraße hat und ab und an bei seiner Freundin übernachtet. Dorthin will er auch, als er in die Kontrolle gerät.
Angeklagter hat lange Vergangenheit am Amtsgericht Bamberg
Die Polizisten glauben ihm kein Wort. Zum einen, weil man ihn in dieser Jacke schon einmal kontrolliert hat und man das Plastiktütchen beim Griff in die Außentasche bemerkt haben müsste. Zum anderen hat der Mann eine lange und bewegte Vergangenheit. Sie beginnt schon mit einem Verfahren am Amtsgericht Bamberg wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, da ist er gerade einmal 16 Jahre alt. Es folgen über ein Dutzend Verurteilungen.
Es sind Delikte, die mit seiner Alkoholabhängigkeit zusammenhängen. Entweder geht es darum, sich den Wodka zu beschaffen. Oder er verliert mit mehreren Promille im Blut die Kontrolle und wird gefährlich. Er trinkt nämlich harte Sachen, da ist er noch Schüler. Er begeht in der Folge unzählige Diebstähle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen, sowie Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte.
Nicht einmal mehrere als „Warnschuss“ gedachte einwöchige Jugendarreste können ihn auf den rechten Weg bringen. Schließlich verbringt er zwei Jahre und vier Monate im Jugendknast.
Auch als Erwachsener kann er dem Teufelskreis nicht entkommen. Da sammelt er noch einmal fast vier Jahre Freiheitsstrafe. Unter anderem mit der Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Minderjährigen. Und er randaliert in der Wohnung seiner Mutter. Als die Streifenpolizisten eintreffen, will er mit ihnen boxen und muss mit einigem Aufwand gefesselt werden. Man bringt ihn aufgrund seines Zustandes und der Gefahr einer Eigen- und Fremdgefährdung ins Nervenklinikum Bamberg – nicht zum ersten Mal. Die ganze Zeit über beleidigt er die Einsatzkräfte.
Einige Monate später gerät er mit einem Mitbewohner aneinander. Er bringt ihn zu Boden, setzt sich auf ihn und drückt ihm den Hals zu. Glücklicherweise nicht zu lange.
Trunkenheit im Straßenverkehr, Diebstahl, Sachbeschädigung und mehr
Zuletzt landet er vor zwei Jahren auf der Anklagebank. Da geht es unter anderem um vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr mit fast drei Promille, Diebstahl einer Flasche Wodka und Sachbeschädigung eines Kellerfensters, sowie Nötigung und Beleidigung. Das Problem für den Mann mit dem Rad: Er steht nach dem letzten Urteil unter Bewährung und unter Führungsaufsicht. Mit einem engen Korsett soll gesichert werden, dass er nicht wieder Straftaten begeht.
Aber er meldet sich monatelang nicht bei seinem Bewährungshelfer. Keine Anrufe, keine Schreiben, keine Besuche. Angeblich hat er einfach zu viel zu tun. Er müsse den ganzen Tag arbeiten, um seine Schulden bei Gericht begleichen zu können. Weil es sich um eine strafbewährte Weisung handelt, ist dieses „Abtauchen“ selbst auch eine Straftat. Das weiß er auch. Auch deswegen hat man ihn schon einmal zur Rechenschaft gezogen.
Ausgerechnet sein Bewährungshelfer hat Verständnis für das Verhalten. Immerhin hat er es tagaus tagein mit Menschen zu tun, die ähnlich große oder noch größere Probleme haben. Etwa psychische Erkrankungen, Drogensucht, soziale Isolation, Gewalterfahrungen, Perspektivlosigkeit … Da dürfe man nicht zu viel erwarten. „Wir kennen uns schon seit Jahrzehnten. Früher war es viel schlimmer.“
Am Ende verurteilt Strafrichter Philipp Schmitz den Mann wegen eines Verstoßes gegen die Führungsaufsicht und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Er gibt dem Mann aber eine Bewährungschance, weil sich in den letzten Monaten vieles zum Besseren verändert hat. Der Mann hat nun einen festen Wohnsitz, hält regelmäßigen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer, trinkt eigener Aussage nach keinen Alkohol mehr und will unbedingt arbeiten.
Als Bewährungsauflage gibt es daher 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit beim Projekt „Lifeline“ in Bamberg. Die andere Bewährung aus dem vorherigen Urteil des Strafrichters Matthias Bachmann dürfte nicht widerrufen werden, sondern nur verlängert. Damit man die positive Entwicklung des Mannes nicht unterbricht.












