Das Unheil kommt aus Göttingen. Dort meldet ein Internet-Nutzer zwei Facebook-Posts. Sie zeigen linkerhand eine um 90 Grad gedrehte Reichskriegsflagge, wie sie während des „Dritten Reiches“ verwendet worden ist.
Darauf prangt genau an der richtigen Stelle ein Hakenkreuz, dem zwei Striche fehlen. Dennoch ist es als nationalsozialistisches Symbol erkennbar. Weil das menschliche Gehirn unwillkürlich diese Linien ergänzt.
Das „verstümmelte Hakenkreuz“, wie es der Ermittler der Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei Bamberg im Zeugenstand nennt, ist ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen oder terroristischen Organisation, nämlich der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei (NSDAP). Die Verwendung und Veröffentlichung solcher Motive, aber auch Gesten oder Parolen, ist verboten.
Verbotene Symbole: Verhandlung am Bamberger Amtsgericht
Das gilt auch für Symbole, die den eindeutig verbotenen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sehen. Rechts daneben sind die beiden Flaggen der „Antifaschistischen Aktion“ (Antifa) abgebildet. Eine rote als Hinweis auf den Kommunismus und eine schwarze für den Anarchismus.
Über der Collage prangt der Schriftzug: „Die Symbole haben sich geändert, die Farben und die Ideologie sind dieselben.“ Darunter kann man den Begriff „NAZIFA“ lesen. Damit ist nicht etwa der arabische Mädchenname gemeint, der „die Ehrliche“, „die Unschuldige“ oder „die Reine“ bedeutet. Es geht um eine politische Botschaft.
Vielmehr soll durch die Gegenüberstellung der Eindruck erweckt werden, es gebe keinen großen inhaltlichen Unterschied zwischen dem Denken und Handeln der NSDAP- und der Antifa-Mitglieder. Eine groteske historische Verdrehung der Tatsachen. Aber das spielt während des Prozesses am Amtsgericht Bamberg keine Rolle.
Ermittlungen führen über Kalifornien nach Bamberg
Doch zurück zu den beiden Facebook-Posts. Weil es sich um ein Propaganda-Delikt handelt, schaltet sich das Landeskriminalamt Niedersachsen ein. Die Ermittler aus Hannover erfragen beim Mutterkonzern „Meta Platforms“ im kalifornischen Menlo Park, wer sich hinter dem Profil verbirgt. Man erhält eine E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer. Dabei fällt auf, dass der Tatverdächtige damit den Zahlungsdienstleister Paypal nutzt.
Die Spur führt einerseits nach Hamburg. Dort hat das Unternehmen seinen Sitz, für das der Tatverdächtige noch vor Kurzem gearbeitet hat. Er hat die beiden „verstümmelten Hakenkreuze“ nämlich mit einem Diensthandy veröffentlicht. Während er gerade mit dem firmeneigenen Lkw unterwegs ist.
Wetter in Bamberg aktuell
Die andere Spur mit der E-Mail führt in den Landkreis Bamberg. Mit Hilfe des Passamtes der zuständigen Gemeinde können das Profilbild bei Facebook und das Lichtbild im Personalausweis abgeglichen werden.
Langes Warten auf den Prozess
Man schreitet zur Hausdurchsuchung, um weitere Beweismittel zu finden. Der Mann gibt vor Ort noch zu, dass es sein Account ist, kann sich aber nicht an die Posts erinnern. Nun sitzt er auf der Anklagebank. Aber erst nachdem er über drei Stunden auf dem Flur gewartet hat. Ein anderes Verfahren am Schöffengericht, in dem es um einen Angriff mit einer Schere in der Anker-Einrichtung-Oberfranken geht, dauert ungewöhnlich lange.
Die Geduld für den 64-jährigen Mann zahlt sich aber aus. Nicht weil er mit dem Hinweis auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit glaubt, aus der Sache herauszukommen. Dafür ist der Fall zu eindeutig.
Vielmehr spart er Geld: Denn ursprünglich ist im Strafbefehl eine Summe von 2.800 Euro vorgesehen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt. Am Ende verurteilt Strafrichter Philipp Schmitz den Angeklagten aber nur zu 1.500 Euro Geldstrafe.
Geldstrafe für Posten der Symbole - mittlerweile gelöscht
Das liegt an einem späten Geständnis, den fehlenden Vorstrafen und der angespannten finanziellen Lage des Mannes. Nach eigener Aussage bekommt er nämlich nur rund 1.000 Euro Rente, muss davon aber mehr als 800 Euro Miete zahlen. Wenn da nicht die Ehefrau 700 Euro nach Hause brächte und er selbst Flaschen sammeln ginge...
Vor allem aber liegt es daran, dass der Staatsschutz-Ermittler keinerlei Erkenntnisse hat, dass der Mann dem rechtsextremen oder neo-nazistischen Spektrum angehört. Weder im virtuellen, noch im wahren Leben. Und dass die beiden strafbaren Posts inzwischen gelöscht sind. Unklar ist nur, ob der Mann selbst auf den Knopf gedrückt hat – oder ob die Social-Media-Plattform auf Zuruf aus Niedersachsen tätig geworden ist.
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