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Inzidenz unter 150
Lockerungen: Landkreis Bamberg atmet etwas auf
Ab Montag ist der Einzelhandel im Landkreis Bamberg wieder geöffnet. Allerdings muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Ab Montag ist der Einzelhandel im Landkreis Bamberg wieder geöffnet. Allerdings muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. // Jochen Berger
Bamberg – Die Lage entspannt sich, die Normalität kehrt schrittweise auch im Landkreis Bamberg zurück. Ab Montag gibt es wieder mehr Freiheiten für den Handel.

Ein Blick auf den Sieben-Tage-Inzidenz-Wert lässt die Bürger im Landkreis Bamberg am Samstagmorgen aufatmen. Zum fünften Mal in Folge liegt er mit 123,0 unter 150. Deshalb treten gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV) ab Montag, 10. Mai, 0 Uhr, Lockerungen für den Einzelhandel in Kraft.

Statt „Click & Collect“, das lediglich das Abholen von zuvor bestellter Ware ermöglicht hat, gilt dann wieder „Click & Meet“. Damit ist gemeint, dass die Einzelhändler regulär öffnen dürfen unter Einhaltung eines Hygiene-Konzepts, wobei sich die Kunden zuvor namentlich anmelden müssen. Dies kann allerdings zumeist auch direkt vor Ort erledigt werden. Eine große Hürde stellt allerdings noch das negative (Schnell-)Test-Ergebnis dar, das am Eingang vorgelegt werden muss. Diese Zugangsvoraussetzung entfällt erst wieder, wenn der Landkreis fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100 ist.

Überblick: Die aktuellen Regelungen

Alle weiteren Corona-Maßnahmen bleiben von der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 150 unberührt. Hier gelten weiterhin:

• Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit maximal einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

• Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bleibt bestehen

• Kultur: Besuch der Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten mit negativem Text möglich

• Sport: Kontaktfreier Individualsport darf allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Unter freiem Himmel dürfen maximal fünf Kinder unter 14 Jahren trainieren.

Auch Grundschulen öffnen

Bereits am Freitag hatte das Landratsamt bekannt gegeben, dass es ab Montag, 10. Mai, Lockerungen für weitere Bildungseinrichtungen geben wird. Hier musste der Sieben-Tage-Inzidenzwert fünf Tage unter 165 liegen. Damit gilt nun: 
• Die Schüler von Grundschulen gehen in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht.
• In den Förderschulen gilt bis einschließlich sechster Jahrgangsstufe Präsenz- bzw. Wechselunterricht
• Grundschulkinder dürfen ihren Hort besuchen.
• Die Kitas können weiterhin nur Notbetreuung anbieten. Diese können nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bay-ern zwei Tage, nachdem die Inzidenz fünf Tage am Stück unter 100 liegt, in den eingeschränkten Regelbetrieb.
• Die Abschlussklassen aller Schulen sind unabhängig vom Inzidenzwert im Präsenz- bzw. Wechselunterricht.
Nachdem der Inzidenzwert am Standort der jeweiligen Bildungseinrichtung für die Öffnung/Schließung ausschlaggebend ist, sind die weiterführenden Schulen in der Stadt bereits seit 6. Mai im Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Abstand.  

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