Dass auch langjährige Freunde den Kontakt zu seiner Lebensgefährtin abgebrochen haben, das schmerzt Werner R. (Name von der Redaktion geändert) am meisten. "Es ist einfach erschütternd, wie im einundzwanzigsten Jahrhundert immer noch so eine Hexenjagd begangen werden kann", zieht er Bilanz. Mit seiner ehemaligen freikirchlichen Gemeinde in Bamberg hat er heute abgeschlossen, wirft den Mitgliedern des Leitungskreises sektenmäßiges Verhalten vor.
Was war passiert? Belegbare Fakten gibt es nicht, laut R. habe er Gottesdienste der Gemeinde in Bamberg besucht und dort sich dort in eine Frau verliebt, ihres Zeichens Mitglied.
Die betreffende Gemeinde ist unabhängig, wie sie auf ihrer Website schreibt: "Wir selbst versammeln uns als eine freie Gemeinde, unabhängig von menschlichen Überlieferungen und Traditionen, allein gebunden an Gottes Wort." Man vertrete weder eine religiöse Sonderlehre noch eine Sekte oder Organisation.
Vorwurf des Ehebruchs
Ein böses Erwachen habe es dann im August 2022 gegeben, als beide ihre Beziehung öffentlich machten: Zwar lebt R. mit seiner Ehefrau in Scheidung, ist offiziell aber noch verheiratet. Der Vorwurf: Ehebruch. "Ich lebte bereits in Scheidung, als wir unserer Liebe nachgaben – aber das ist für die Gemeinde nicht relevant", kritisiert er.
Es kommt ihm zufolge zum Eklat, seine Partnerin tritt aus der Gemeinde aus, den übrigen Mitgliedern – ausgenommen Familienmitglieder – wird der Kontakt untersagt.
Recht auf Religionsfreiheit
Werner R. sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 4 des Grundgesetzes. Die Absätze 1 und 2 besagen folgendes:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.





