Das Chaos ist groß: Seit 1. April darf Cannabis zwar zum Teil öffentlich konsumiert und zu Hause angebaut werden, die Regelungen im Straßenverkehr sorgen allerdings bei vielen für Verwirrung. Auf der einen Seite ist von einem Grenzwert bei 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut die Rede, andererseits wird behauptet, der Wert liege weiterhin unverändert bei einem Nanogramm.
Was nun wirklich gilt und wie sich die Polizei auf das neue Gesetz vorbereitet, erklärt Julia Küfner, Pressesprecherin der Polizei Oberfranken.
Weiterhin Verkehrskontrollen der Bamberger Polizei
Die Frage, ob man bekifft Auto fahren oder sogar während der Fahrt Cannabis konsumieren darf, lässt sich schnell mit einem "Nein" beantworten. Geregelt wird das nach wie vor in Paragraf 24a der Straßenverkehrsordnung.
Im Gesetz heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“
Die Pressesprecherin verdeutlicht: Ein Straftatbestand liege also beispielsweise dann vor, wenn die Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung der Droge eingeschränkt ist, wenn Andere gefährdet werden oder ein Unfall verursacht wird. Geprüft werde dies weiterhin durch Verkehrskontrollen der örtlichen Polizei. „Sollten wir Hinweise darauf haben, dass Fahrer unter der Wirkung berauschender Mittel stehen, so wird eine Blutprobe veranlasst und es folgt eine Anzeige“, erklärt sie.
Grenzwert bleibt weiterhin unverändert
Entscheidend dabei ist die Tetrahydrocannabinol-Konzentration (kurz: THC) im Blut. Julia Küfner betont: "Der Grenzwert dieser Ordnungswidrigkeit liegt unverändert bei einem Nanogramm THC je Milliliter Blut". Die Gerüchte über einen Grenzwert, der bei 3,5 Nanogramm liegt, kommen vermutlich aus der kürzlich vorgestellten Empfehlung einer Expertenkommission. Denn: Begleitend zum neuen Gesetz ließ das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Grenzwerte für die THC-Konzentration im Blut erneut prüfen.
Ende März legte die Arbeitsgruppe dann ihre Empfehlungen vor. „Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille“, schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einer Pressemitteilung. Der Wert liege also noch deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
“Sollten wir Hinweise darauf haben, dass Fahrer unter der Wirkung berauschender Mittel stehen, so wird eine Blutprobe veranlasst und es folgt eine Anzeige.
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Die Kommission schlägt allerdings noch eine weitere Regelung vor: „Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.“ Aber Vorsicht: Bei alldem handle es sich bisher lediglich um Vorschläge, noch nicht um ein beschlossenes Gesetz.
Cannabis am Steuer: die Konsequenzen
Doch: Welche Konsequenzen hat es nun, wenn Autofahrer den Grenzwert von einem Nanogramm am Steuer überschreiten? Laut Bußgeldkatalog ist beim ersten Verstoß mit einer Geldstrafe von 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Der zweite und dritte Verstoß werde dann mit 1000 beziehungsweise 1500 Euro, zwei Punkten sowie drei Monaten Fahrverbot sanktioniert.
Wurde der Verkehr unter Drogeneinfluss gefährdet, ist sogar mit noch härteren Strafen zu rechnen. Möglich sind: drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Freiheits- oder Geldstrafe. Doch gerade bei Cannabis gilt doppelt Vorsicht, denn: Während Alkohol relativ schnell abgebaut wird (in etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde) bleibt Gras deutlich länger im Blut nachweisbar - teilweise bis zu mehreren Tagen oder gar Wochen. Und: Auch, ob man Gelegenheitskonsument oder Dauerkiffer ist, spielt beim Abbau von Cannabis eine Rolle. Häufiges, gewohnheitsmäßiges Konsumieren führt beispielsweise zu einem gewissen Grundpegel, das THC wird also insgesamt langsamer abgebaut.
Diese Symptome zeigen sich bei Cannabis-Konsum
Um zu erkennen, ob eine Person unter dem Einfluss von Cannabis steht, hat die Pressesprecherin der Polizei ein paar Tipps. „Zu den körperlichen Anzeichen zählen zum Beispiel gerötete Augen, erweiterte Pupillen, Störungen des Gleichgewichtssinns oder des Zeitgefühls.“ Außerdem könne Cannabis die Reaktionsfähigkeit vermindern und Geschwindigkeiten und Abstände ließen sich nur schwer einschätzen. Sie weiß aber auch: „Die Symptome überschneiden sich teilweise mit den durch Alkoholkonsum hervorgerufenen Symptomen.“
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