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Trotz 10H-Lockerung
Landkreis Bamberg muss auf Windräder warten
Oberhalb von Tiefenellern ist das Vorranggebiet Windenergie bereits gut ausgelastet.
Oberhalb von Tiefenellern ist das Vorranggebiet Windenergie bereits gut ausgelastet. // Ronald Rinklef
LKR Bamberg – Ausbau der Windenergie ja - doch das "wie" bleibt unklar. Dabei standen für die Projekte in Buttenheim und Litzendorf unlängst wichtige Schritte an.

Egal ob Habecks „Osterpaket“ oder Söders 10H-Lockerungen: Sowohl die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers als auch die des bayerischen Ministerpräsidenten verspricht einen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land. Doch noch fehlt beiden die genaue Ausformulierung und die Gesetzeskraft. Gerade für bereits laufende Projekte bedeutet das weitere Wochen des Wartens. So auch für den Bürgerwindpark bei Buttenheim und für das dritte Bürgerwindrad bei Litzendorf.

Es sind derzeit die beiden einzigen Windkraftvorhaben im Landkreis Bamberg, die trotz der bisherigen restriktiven 10H-Praxis in Bayern mit guten Aussichten auf Erfolg gestartet wurden. Zuletzt standen für beide entscheidende Schritte auf dem Weg zur Realisierung an.

Planungsverband leitete Verfahren ein

Für Buttenheim ging es zunächst darum, dass der geplante Standort für zwei oder drei Windräder als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen wird. Denn nur in solchen ist der Bau von Windkraftanlagen möglich. Wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt, auch unter Umgehung der weiterhin gültigen 10H-Abstandsregel.

Der regionale Planungsverband Oberfranken-West, zuständig für die Landkreise Bamberg, Forchheim, Lichtenfels, Coburg und Kronach, beschloss denn auch das notwendige Anhörungsverfahren einzuleiten. Ein weiteres Verfahren soll es für ein Vorranggebiet bei Bad Rodach im Kreis Coburg geben. „Wir wollen mit Maß und Ziel weitere Möglichkeiten für Windkraftanlagen schaffen“, betonte dabei der Verbandsvorsitzende, Bambergs Landrat Johann Kalb (CSU).

Keine Entscheidung treffen konnte dagegen der Bamberger Kreistag. Er sollte und wollte in seiner jüngsten Sitzung beschließen, dass sowohl für das Buttenheimer als auch das Litzendorfer Vorhaben die benötigten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ herausgenommen werden (siehe Artikel unten). Ein Vorgehen, das der Landkreis Bamberg schon im Jahr 2014 – kurz vor Einführung der 10H-Regel – praktizierte.

Doch zum einen hat nun die Regierung von Oberfranken dieses Verfahren an sich gezogen. Zum anderen ist den Ankündigungen von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sowie auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zu entnehmen, dass der Bau von Windkraftanlagen auch in Landschaftsschutzgebieten ermöglicht werden soll.

Mehr Wind- als Sonnenstrom

„Wir kennen das Gesetzt noch nicht“, stellt Landkreissprecher Frank Förtsch klar. Deswegen fahre man derzeit dreigleisig: Wir warten, was der Freistaat demnächst beschließt, setzen auf das Osterpaket des Bundes und beantragen – für den Fall, dass das Gesetz nicht greift – die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet.“ Der Landkreis stehe jedenfalls hinter dem Ausbau der Windenergie, insbesondere wenn es sich um Projekte mit Bürgerbeteiligung handle, so Förtsch. „Schon jetzt liefern die 35 Windkraftanlagen im Landkreis mehr Strom als die 7000 Photovoltaikanlagen“, sagt der Landkreissprecher zur Bedeutung der Windenergie und zur Begründung für die Unterstützung vonseiten des Landkreises.

Wie sich die geplanten Lockerungen auf die bereits 2014 vom Planungsverband ausgewiesenen Vorranggebiete auswirken, ist indes aufgrund der noch fehlenden Gesetzesvorlage nicht ganz klar. Insgesamt 15 solcher Flächen im Landkreis Bamberg sind in der Verordnung festgelegt, die am 26. September 2014 in Kraft trat.

Nur drei Wochen später, 17. November 2014, wurde die 10H-Regel in Bayern Gesetz. 10H besagt, dass ein Windrad das zehnfache seiner Höhe (bis zur höchsten Rotorspitze) als Abstand zur nächsten Wohnbebauung einhalten muss. Gut zwei Kilometer sind aber in keinem der Vorranggebiete machbar. Gut die Hälfte der Gebiete im Kreis Bamberg blieb ohne Windräder.

Privilegierte Vorhaben

Nur Windräder, die zuvor schon genehmigt worden waren, durften noch fertig gebaut werden. Als privilegiertes Bauvorhaben durfte das jeder tun, der sich die notwendigen Grundstücke für die Anlagen gesichert hatte. Oft kamen Investoren von auswärts zum Zug, während neu entstehende Initiativen, die stark auf Bürgerbeteiligung setzten, nicht mehr zum Zug kamen. Förtsch rechnet aber damit, dass mit der Neuregelung in den bestehenden Vorranggebieten „nicht automatisch Tür und Tor für alle geöffnet werden“.

Eine weitere Unbekannte bei der Neuregelung sind die Staatswälder. Sie werden von der Staatsregierung immer wieder genannt, wenn es darum geht, wo hunderte Windräder errichtet werden könnten. Staatswälder gibt es im Landkreis Bamberg vom Geisberg bis zum Steigerwald ziemlich viele. Hier würde wohl nur der Staatsbetrieb Bayerische Staatsforsten zum Zug kommen.

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