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Auf Schwarzmarkt verkauft
Wegen Medikamentenhandel: Forchheimer Apotheker angeklagt
Das Corona-Medikament PaxlovidForchheim & Fränkische Schweiz
Wegen des illegalen Handels mit Corona-Medikament Paxlovid wurden mehrere Apotheker bayernweit angeklagt – auch eine Forchheimer Apotheke ist betroffen. // Fabian Sommer, dpa
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Forchheim – Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat Anklage gegen mehrere Apotheker erhoben: Sie sollen auf dem Schwarzmarkt mit einem Corona-Medikament gehandelt haben. Auch ein Forchheimer ist betroffen.
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Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat in vier Verfahren Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des unerlaubten Handels mit dem verschreibungspflichtigen Medikament Paxlovid gegen insgesamt acht Angeschuldigte erhoben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft hervor. Zwei Angeschuldigte sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Es soll ein Schaden von insgesamt rund drei Millionen Euro entstanden sein.

Apotheker aus Forchheim angeklagt: Illegaler Medikamentenhandel

Die ZKG geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die Angeschuldigten –  Apotheker aus München, Nürnberg, Regensburg und Forchheim, Mitarbeiter in Apotheken sowie ein Zwischenhändler – in den Jahren 2022 und 2023 das von der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie zentral beschaffte Medikament Paxlovid bestellten, um es anschließend außerhalb des vorgegebenen Verteilungsmechanismus an sog. Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt zu veräußern. Hierdurch soll ein Schaden von insgesamt rund drei Millionen Euro entstanden sein. 

Anklage gegen Apotheker erhoben: Forchheim betroffen

Zum Hintergrund: Das im Januar 2022 neu zugelassene Medikament Paxlovid wurde im Jahr 2022 im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von der Bundesrepublik Deutschland zentral und in großen Mengen beschafft. Es sollte Patienten im Falle einer ärztlichen Verordnung über die Apotheken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für die Abgabe erhielten der Großhandel und die Apotheken eine Aufwandsentschädigung, die aus Bundesmitteln finanziert wurde. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgte nicht. Zuzahlungen waren durch die Patienten nicht aufzubringen.

Ab dem Ende des Jahres 2022 bestand in der Volksrepublik China aufgrund des dortigen Infektionsgeschehens eine sehr hohe Nachfrage nach antiviralen Medikamenten zur gezielten Behandlung einer Covid-19-Erkrankung. Eine staatlich organisierte Versorgung der dortigen Gesellschaft mit geeigneten Medikamenten gegen eine Covid-19-Erkrankung erfolgte nicht. Dies führte zu einem regen Schwarzmarkt. Es wurde daher auch in Deutschland nach Bezugsmöglichkeiten von Paxlovid gesucht. Allerdings ist in Deutschland für Apotheken sowohl der Export als auch das Handeltreiben mit Paxlovid nicht erlaubt. 

Illegaler Handel mit Corona-Medikament 

Gleichwohl sollen die Angeschuldigten insgesamt mehrere Tausend Packungen Paxlovid bestellt und es ohne Vorlage entsprechender Rezepte und ohne Großhandelserlaubnis gewinnbringend über Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft haben. 

Anlass für die Einleitung der Ermittlungsverfahren waren Mitteilungen des Bundesministeriums für Gesundheit, welches bei Prüfungen Auffälligkeiten feststellte. 

Den Angeschuldigten liegt insbesondere Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln ohne die erforderliche Erlaubnis zur Last. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens müssen jetzt die zuständigen Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden. 

ZKG in Nürnberg erhebt Anklage 

Die ZKG strebt neben der Bestrafung der Angeschuldigten die Einziehung der offenen Schadensbeträge - und damit letztlich die Wiedergutmachung der Schäden - im Rahmen der Hauptverhandlung an. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.

Die ZKG ist bayernweit zuständig für im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen.

Neben erfahrenen und spezialisierten Staatsanwälten sind bei der ZKG IT-Spezialisten, Fachkräfte für Abrechnungswesen im Gesundheitsbereich und eine Buchhaltungsfachkraft tätig. Dieser interdisziplinäre Ansatz ermöglicht eine effektive Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen.

Die Zuständigkeit der ZKG umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von der ZKG geführten Verfahren nimmt diese auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit nimmt die ZKG anonyme Hinweise auf Straftaten entgegen.

 

 

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