Die Generalstaatsanwaltschaft München, der zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, hat nach dem Brandanschlag auf die Synagoge in Ermreuth Anklage gegen den 22-jährigen Tatverdächtigen erhoben. Dies teilte die Justizbehörde am Freitag mit.
In der Nacht vom 31. Dezember auf 1. Januar ist auf die Synagoge von Ermreuth ein Brandanschlag verübt worden. Der zunächst unbekannte Tatverdächtige wurde am 5. Januar festgenommen. Am 10. Januar übernahm die Generalstaatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren, das seitdem durch den zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz geführt wird.
Zum Amtsgericht Bamberg
Nach intensiven Ermittlungen wurde am 28. März Anklage gegen den Tatverdächtigen zum Amtsgericht Bamberg (Schöffengericht) wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben (Paragrafen 306 a, Abs. 1, Nr. 2, 304, Abs. 1, Strafgesetzbuch).
Die Generalstaatsanwaltschaft München legt dem Angeschuldigten zur Last – was vor Gericht noch zu beweisen ist –, in der Silvesternacht versucht zu haben, die Synagoge von Ermreuth mittels eines sogenannten Bodenfeuerwerks in Brand zu setzen. Hierzu soll er eine Glasscheibe der Synagoge eingeschlagen und versucht haben, das Bodenfeuerwerk zu entzünden, um dieses sodann in das Innere der Synagoge zu werfen. Mangels erfolgreicher Zündung habe er jedoch von seinem Vorhaben Abstand nehmen müssen.
Zum Tatzeitpunkt hielten sich im Inneren der Synagoge keine Personen auf. Am Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht von einer rechtsextremistischen und judenfeindlichen Tatmotivation aus. Der zum Tatzeitpunkt nicht unerheblich alkoholisierte Angeschuldigte ist wegen gleich gelagerter Taten bisher nicht in Erscheinung getreten. Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen an der Tat bestehen derzeit nicht, wie der Oberstaatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Florian Weinzierl, mitteilte.
Videoaufnahme als Beweismittel
Die Generalstaatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Tatnachweis unter anderem durch eine gesicherte Videoaufzeichnung geführt werden könne. Die Justizbehörde weist aber vorsorglich auf die bestehende Unschuldsvermutung hin.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren darf eine Anklageerhebung erst dann bekanntgegeben werden, wenn die Anklageschrift dem Angeschuldigten beziehungsweise dessen Verteidiger durch das Gericht übermittelt wurde. Dies sei inzwischen geschehen.
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