Ein kurzer, eigentlich als anonym geplanter Instagram-Chat und ein einzelnes verschicktes Bild brachte einen im Landkreis lebenden Mann in die Bredouille und auf die Anklagebank des Forchheimer Amtsgerichts. Grund dafür ist die äußert verstörende Natur des verschickten Bilds, auf dem sexueller Missbrauch eines Mädchens im geschätzten Alter von fünf Jahren dokumentiert wird. Besitz und Verbreitung von Kinderpornos, so lautet deswegen die Anklage.
Tipp kam aus den USA
Dass es im vergangenen Jahr zur Hausdurchsuchung und schlussendlich zur Anklage gekommen ist, haben die Forchheimer Ermittler einem Hinweis ihrer US-amerikanischen Kollegen zu verdanken. Denn Instagram machte diese schnell darauf aufmerksam, dass über ihre Plattform Kinderpornos verschickt wurden. Das ist auch nicht das erste Mal, dass durch einen Tipp aus den USA die Forchheimer Ermittler auf einen Kinderporno-Besitzer stoßen: Im April dieses Jahres gab es vor dem Amtsgericht bereits einen ähnlichen Fall, bei dem Facebook den entscheidenden Hinweis lieferte.
Angeklagter zeigt sich geständig
Anders aber als in dem im April verhandelten Fall zeigt sich der jetzt Angeklagte Lars S. (Name geändert) schnell geständig und räumt alle Vorwürfe auch ein. Bereits bei der Durchsuchung zeigte sich der Angeklagte kooperationsbereit und übergab den Ermittlern freiwillig das Handy mit den verstörenden Dateien. 27 Videos und sieben Bilder mit kinderpornografischem Inhalt fanden die Ermittler schlussendlich auf dem Smartphone des Angeklagten. In einem extra per Pin-Code verschlüsselten Ordner. Daneben fanden sich auf dem Smartphone ebenfalls grob geschätzt weitere tausend Dateien an legalem pornografischen Material.
Bewusst hätte S. aber nicht nach den Kinderpornos gesucht, an das verstörende Material sei er zunächst unbewusst gelangt, hieß es vor Gericht. Über die Filesharing-Website „Mega“ hätte der Angeklagte ein großes Paket mit pornografischem Material heruntergeladen, dabei sollen auch die illegalen Inhalte gewesen sein. „Mein Mandant hätte daraufhin viele der illegalen Inhalte gelöscht, aber eben nicht alle“, erklärt der Anwalt des Angeklagten während des Prozesses.
Gnädiges Urteil steht
Am Ende des etwa dreiviertelstündigen Prozesses steht ein Urteil von einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, ausgesetzt auf eine Bewährung von drei Jahren. Da es sich bei der Straftat um die erste Verurteilung des Angeklagten handelt und wegen seiner sofortigen Kooperation und Geständigkeit plädierten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und am Ende auch das Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe mit einem zusätzlichen Strafgeld von 4000 Euro.
Auch für eine mildere Strafe hätte die sehr niedrige Dichte am illegalen Material im Vergleich zu etlichen Kinderporno-Prozessen zuvor gesprochen. „Mit einer Dateimenge von 34 Dateien sind wir ja im Vergleich noch in einem sehr niedrigen Bereich“, erklärt die Richterin. Das endgültige Urteil wurde vom Angeklagten ohne Widerspruch akzeptiert.
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