Die Hundeattacke in Ebermannstadt vor wenigen Tagen forderte mehrere leicht verletzte Personen. Nach Auskunft von Christian Stretz, Polizeioberkommissar bei den Zentralen Einsatzdiensten (ZED) Bamberg, trug das offensichtlich vom Hund gebissene 14-jährige Mädchen stärkere Verletzungen davon, die eine längere Wundbehandlung notwendig machen würden.
Eine weitere Person, die zu Hilfe eilte, wurde während der Hilfeleistung leicht verletzt. Seither brodelt in Ebermannstadt die Gerüchteküche, welche Folgen die Attacke für den angreifenden Hund sowie seinen Halter wohl haben wird. Außerdem sind viele Menschen verunsichert, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie selbst mit ihrem Vierbeiner in eine derartige Situation geraten.
Nach Auskunft der Polizeiinspektion Ebermannstadt werde in solchen Fällen die weitere Ermittlung des Sachverhalts an eine spezielle Dienststelle in Bamberg mit einer Diensthundegruppe übergeben. Polizeioberkommissar Christian Stretz von der ZED Bamberg äußerte, dass er zu einem laufenden Verfahren keine direkte Auskunft geben dürfe. Aktuell werde geprüft, ob in der Sache ein strafrechtlicher Sachstand vorliege.
Ermittlungen laufen noch
Wie es zu den Verletzungen gekommen sei, gehöre ebenso noch zur laufenden Ermittlung. Die Auswertungen der Vernehmungen würden dann ergeben, wie es zu dem Gesamtvorfall kam. Nach aktuellem Kenntnisstand handelte es sich primär um eine „Hund zu Hund“-Auseinandersetzung.
Bei dem angreifenden Hund handele es sich um einen Mischling mit etwa 40 Zentimetern Schulterhöhe. Wie weit und welche Anteile anderer Hunderassen in der Mischung enthalten sind, sei nicht sicher und müsse vom Ordnungsamt geprüft werden.
„Es ist unter anderem unklar, ob da ein Kampfhundanteil enthalten ist“, erklärte Stretz. Gegen den Hundehalter werde in so einem Fall ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Ordnungsamt wartet auf Polizei
Auf die Frage, ob bereits Maßnahmen ergriffen wurden, äußerte Simon Dorsch, Leiter des Hauptamts in Ebermannstadt und damit auch zuständig für das Ordnungsamt, dass nun die Ereignismeldung der Polizei abzuwarten sei und auf dieser Basis entschieden werde, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen seien. Hierbei müsse das Amt die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Denn es gehe bei möglichen Maßnahmen wie Leinenzwang oder Anordnung zum Tragen eines Maulkorbs des Hundes auch um einen Eingriff in die persönlichen Rechte des Halters. Auf die Frage, ob es sich bei dem Angriff um eine Kampfhundattacke gehandelt habe, antwortete der Hauptamtsleiter, dass der Hund bei der Anmeldung und vom Ordnungsamt durchgeführter Überprüfung als „normal“ eingestuft wurde.
Bei dem Tier handele es sich laut Aktenvermerk um einen „Old-English-Bulldog-Mix“, der nicht als Listenhund geführt sei. Simon Dorsch versicherte aber, dass die Gemeinde jeder Meldung nachgehe, wenn sie darüber Kenntnis erlange, dass sich ein Halter nicht an die Verordnungen der Gemeinde halten würde.
So verhält man sich richtig
Grundsätzlich handle es sich um eine kritische Situation, wenn zwei Hunde aufeinander losgehen, erklärte Stretz. Es sei auf keinen Fall ratsam, dazwischenzugehen. „Insbesondere sollte man nicht auf den ohnehin aufgeregten Angreifer einschlagen“, betonte er. Dies würde leicht dazu führen, dass man selbst als Bedrohung wahrgenommen und infolgedessen gebissen würde.
Stattdessen sei es ratsam, den eigenen Hund umgehend abzuleinen und den Tieren Raum zu geben, um die Auseinandersetzung zu klären. „Wer Tierabwehrspray dabei hat, kann dieses zudem einsetzen, um die Beißerei frühzeitig zu beenden“, erklärte der Polizist. Dies treffe möglicherweise zwar auch den eigenen Hund, hinterlasse aber keine bleibenden Schäden.
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