Urteil gesprochen
Nach Brandanschlag: Täter von Ermreuth bleibt in Haft
Der 22-Jährige nimmt Platz auf der Anklagebank.
Der 22-Jährige nimmt Platz auf der Anklagebank.
Andreas Kraft
Andreas Kraft Autorenbild von Andreas Kraft Fränkischer Tag
Bamberg – Das Urteil ist gesprochen: Der 22-jährige Igensdorfer bleibt in Haft. Das Gericht blieb zwar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, setzte aber dennoch ein Zeichen.

Nun steht es fest: Das Amtsgericht Bamberg hat einen 22-Jährigen, der zuletzt in Eckental wohnte, aber aus Igensdorf stammt, wegen versuchter schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen. In der Silvesternacht hat er laut Urteil versucht, die Synagoge in Ermreuth anzuzünden.

Das Gericht verhängt dafür eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Täter bleibt in Haft. Seine rechtsextreme Geisteshaltung und sein problematischer Alkoholkonsum waren laut dem Gericht ausschlaggebend für die Tat. Er habe es in Kauf genommen, dass die Synagoge tatsächlich abbrennt. Zudem habe er sich gezielt dieses Gebäude ausgesucht.

Der Anwalt des Angeklagten kündigt gegenüber dem FT an, Berufung einzulegen. 

Keine Bewährung

Eine Bewährung ist für das Gericht nicht vertretbar. Der Ernst der Lage müsse dem Angeklagten deutlich vor Augen geführt werden. Daher könne er das Gericht nicht direkt nach der Verhandlung verlassen. Zudem müsse die Strafe auch ein Zeichen sein, welche Strafen drohen, wenn Straftaten gegen Gotteshäuser begangen werden.

Im Ort ist er als fleißiger, junger Mann bekannt. Der eigentlich nur arbeitet und am Samstagabend seinen Feierabend genießt, manchmal bei etwas zu viel Alkohol.

Seine Tat hat der 22-Jährige weitgehend gestanden, auch seine rechtsextreme Gesinnung hat er weitgehend eingeräumt. Er habe, so drückt er es aus, unreflektiert rechtes Gedankengut konsumiert und dann - durch den Alkohol enthemmt - habe sich dieses Gedankengut Bahn gebrochen und ihn die Tat begehen lassen. 

Täter gelobt, sich zu ändern

Doch wirklich erinnern kann er sich nach eigenen Angaben an die Tat nicht. Er sei einfach zu betrunken gewesen. Schon am Mittag hatte er angefangen, Schnaps und Bier zu trinken.

In seinen letzten Worten vor dem Urteil sagte er, die Zeit in der Untersuchungshaft habe ihm die Augen geöffnet. Künftig wolle er vollkommen auf Alkohol verzichten, keinen Rechtsrock mehr hören. Auch mit seinen Freunden wolle er nichts mehr zu tun haben. Wie die sich vor Gericht verhalten hätten, habe ihn erschreckt.

Ein Zeuge beispielsweise bezeichnete die eindeutige Geste des Angeklagten auf einem Foto erst als Hitlergruß, nachdem ihn der Staatsanwalt massiv unter Druck gesetzt hatte. 

Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der Bayrischen Justiz
Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der Bayrischen Justiz
Andreas Kraft

Staatsanwaltschaft forderte längere Haftstrafe

Oberstaatsanwalt Andreas Franck hatte drei Jahre Gefängnis gefordert. „Er wollte ein Zeichen setzen“, sagte der Antisemitismusbeauftragte der bayrischen Justiz. „Jetzt muss die Justiz auch ein Zeichen setzen.“ Auch sollte die Strafe seiner Meinung nach nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Er sei skeptisch, ob es nicht zu Rückfallen komme und noch etwas Schlimmeres passiere.

Zudem ist für ihn die logische Folge der Tat, dass Juden in ganz Deutschland in Angst und Schrecken versetzt werden. „Er hat es geschafft, eine Angst zu wecken, von der wir uns lange verabschiedet hatten: Dass in Deutschland wieder Synagogen brennen könnten.“

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