Ab 1. Februar läuft die Frist: Einrichtungsleitungen sind ab sofort angehalten, ungeimpfte Mitarbeiter ans Gesundheitsamt zu melden, erklärt das bayerische Gesundheitsministerium gegenüber Fraenkischertag.de. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungs- und Pflegediensten stellt die Verantwortlichen im Kreis Forchheim in der Praxis vor Unwägbarkeiten.
Impfpflicht: Was Beschäftigte wissen sollten

LKR Forchheim – Ungeimpftes Gesundheitspersonal soll ab sofort gemeldet werden. Was das für Arbeitnehmer bedeutet, erklärt ein Forchheimer Experte für Arbeitsrecht.