Fragen und Antworten
Impfpflicht: Was Beschäftigte wissen sollten
Die Sorge im Gesundheitswesen wächst, dass mit der Impfpflicht einige ihren Job an den Nagel hängen werden.
dewessa, adobeStock / Fotomontage: SH
Ronald Heck von Ronald Heck Fränkischer Tag
LKR Forchheim – Ungeimpftes Gesundheitspersonal soll ab sofort gemeldet werden. Was das für Arbeitnehmer bedeutet, erklärt ein Forchheimer Experte für Arbeitsrecht.

Ab 1. Februar läuft die Frist: Einrichtungsleitungen sind ab sofort angehalten, ungeimpfte Mitarbeiter ans Gesundheitsamt zu melden, erklärt das bayerische Gesundheitsministerium gegenüber Fraenkischertag.de. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungs- und Pflegediensten stellt die Verantwortlichen im Kreis Forchheim in der Praxis vor Unwägbarkeiten.

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