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Auflagen am Feiertag
Das gilt am 1. Mai im Landkreis Forchheim
Am Wochenende werden auch im Landkreis Forchheim wieder viele Menschen die Wanderwege bevölkern.Forchheim & Fränkische Schweiz
Am Wochenende werden auch im Landkreis Forchheim wieder viele Menschen die Wanderwege bevölkern. // Sabine Memmel
Forchheim – Der 1. Mai 2021 wird, wie auch im vergangenen Jahr, nicht zu ausgelassenen Feiern genutzt werden können. Was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Bereits am letzten Aprilwochenende war in der Fränkischen Schweiz ein Besucheransturm zu verzeichnen, die Wanderwege waren von Familien und kleinen Gruppen bevölkert. Parkplätze in und um Pretzfeld waren überfüllt, Strafzettel an die vielen Autos mit Nürnberger, Erlanger oder Fürther Kennzeichen geheftet.

Bei schönem Wetter treibt es die Menschen raus. Und am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, wird ohnehin traditionell gewandert, gegrillt, getrunken. Doch was ist heuer überhaupt erlaubt?

1. Mit wem darf ich mich treffen?

Egal ob zum Grillen zu Hause oder bei der Wanderung auf einem der vielen Wanderwege in der Fränkischen: Aktuell dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Das heißt: Auch an der frischen Luft dürfen sich nicht mehrere Freunde treffen.

2. Darf ich mir Bier zum Mitnehmen aus einer Wirtschaft holen?

Grundsätzlich: Ja. Aber auch wenn an einem Tag wie dem 1. Mai vielleicht das ein oder andere Bier getrunken werden soll, auch bei den „To-Go-Geschäften“ gibt es Regeln: Die Maskenpflicht am Verkauf gilt genauso wie die Abstandsregeln. Nur weil ein Verkauf im Freien stattfindet, heißt das nicht, dass auf die geltenden Hygieneregeln verzichtet werden kann. Denn: Das kann für den Wirt, aber auch die Kunden teuer werden, wenn es zu einer Kontrolle kommt.

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Vor Corona hatten viele Vereine den 1. Mai auch genutzt, um die Vereinskasse mit Verkaufsständen oder kleinen Festen aufzubessern. Dies ist in diesem Jahr nicht möglich. So teilt unter anderem die Feuerwehr Ebermannstadt mit: „Aufgrund der aktuellen Pandemielage darf ein „To go“-Verkauf von Lebensmitteln nur durch gastronomische Betriebe oder dem Lebensmittelhandel angeboten werden.“ Der Verkauf durch Vereine wird daher nicht stattfinden.

3. Darf man in der Öffentlichkeit Alkohol trinken?

In Bayern gilt grundsätzlich kein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte dieses Corona-Alkoholverbot im Januar gekippt.

4. Speisen mitnehmen und vor der Gaststätte essen, ist das erlaubt?

Essen zum Mitnehmen ist grundsätzlich auch am 1. Mai erlaubt. Allerdings: Auch wenn die Gaststätte draußen Bänke oder Tische und Stühle stehen hat, darf die Außengastronomie nicht belegt werden. Wenn die Speisen allerdings ein Stück weiter auf einer öffentlichen Bank oder einer Picknickdecke verzehrt werden, ist das erlaubt.

5. Freie Plätze auf geschlossenen Kellern: Kann ich dort Picknicken?

Wer sich im Kellerwald ein Bier oder ein Essen zum Mitnehmen besorgt, darf sich dort genauso wenig auf die Plätze des Kellers setzen, wie bei anderen gastronomischen Betrieben. Dies gilt auch für die geschlossenen Keller. Denn: Sie sind keine öffentlichen Sitzgelegenheiten.

6. Wo kann man auf die Toilette gehen?

Öffentliche Toiletten sind auch während des Lockdowns geöffnet. Allerdings gibt es an vielen Wanderstrecken keine öffentlichen Toiletten. Es ist zu befürchten, dass auch viel wild gepinkelt wird, denn auch Gaststätten dürfen ihre „To-Go-Gäste“ nicht auf ihre Toiletten lassen.

7. Wie steht es 2021 um die Freinacht, also die Nacht auf den 1. Mai?

Das Bayerische Innenministerium betont, dass die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr auch in der Freinacht gilt. „Die Bayerische Polizei wird in der Freinacht verstärkt die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre kontrollieren“, kündigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an.

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