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Auch für E-Zigaretten
Rauchverbot beim Annafest: Das gilt jetzt im Kellerwald
Ab sofort gilt im Kellerwald ein Rauch- und Dampfverbot. Verstöße können teuer werden.
Ab sofort gilt im Kellerwald ein Rauch- und Dampfverbot. Verstöße können teuer werden. // Foto: Leonard Stoll
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Forchheim – Wegen extremer Trockenheit zieht die Stadt die Notbremse: Im Kellerwald gilt während des Annafests ab sofort ein Rauch- und Dampfverbot. Wie teuer Verstöße werden können und wo geraucht werden darf.
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Die Stadt Forchheim hat für den Zeitraum des Annafests ein Rauch- und Dampfverbot im Kellerwald erlassen. Das Verbot gilt mit sofortiger Wirkung. Das teilt das Presseamt der Stadt in einer Pressemitteilung mit.

Forchheim: Extreme Trockenheit veranlasst Stadt zu Rauchverbot

Grund für das Rauch- und Dampfverbot sind die die anhaltenden hohen Temperaturen und die extreme Trockenheit. Im gesamten Bereich des festgesetzten Annafestgeländes, einschließlich aller Kellerbereiche, Waldflächen und unbefestigten Zuwege, wird das Rauchen von Tabakwaren sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Vaporizern, E-Shishas und vergleichbaren Vaporisationsgeräten sowie das Mitführen von glimmenden Gegenständen untersagt.

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Die Stadt Forchheim erlässt für den Zeitraum des Annafests ein Rauchverbot im Kellerwald. // Leonhard Stoll

Annafest Forchheim: Hier darf weiter geraucht werden

Doch das Verbot gilt nicht überall: Vom Verbot ausgenommen ist das Rauchen ausschließlich auf vollständig befestigten (asphaltierten, gepflasterten oder geschotterten) Wegen sowie innerhalb der offiziell konzessionierten Schankflächen Kellerbetriebe.

Die Verfügung gilt für alle Besucher, Bedienstete und sonstigen Personen auf dem Annafestgelände. Die Geltungsdauer dieser Allgemeinverfügung ist befristet und endet mit dem offiziellen Ende des Annafestes, also mit Ablauf des 4. August. Das Rauchverbot gilt ab sofort.

Das droht bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot

Wer gegen das Rauchverbot verstößt, dem droht ein  Zwangsgeld in Höhe von 150,00 Euro. Unabhängig davon stellt ein Verstoß gegen das Rauchverbot im Wald eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

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