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Schmierereien in Innenstadt
Israel-Hetze: Videoüberwachung für Forchheim gefordert
Schriftzug in Forchheim mit Free PalestineForchheim & Fränkische Schweiz
Unbekannte haben in Forchheim Schriftzüge mit „Free Palestine“ oder „Israel tötet Kinder“ angebracht. // Foto: Stephan Großmann
Forchheim – Kameras sollen wichtige Orte in der Forchheimer Innenstadt vor Vandalismus wie den jüngsten israelfeindlichen Schmierereien schützen. Davon ist die Junge Union überzeugt. Doch wäre das überhaupt umsetzbar?

In den vergangenen Wochen sind in Forchheim vermehrt israelfeindliche Schmierereien im Bereich der Innenstadt aufgetaucht. Unbekannte beschmierten Mitte März unter anderem am Paradeplatz und in der Bamberger Straße Hauswände mit israelfeindlichen Schriftzügen, wie „Free Palestine“ oder „Israel tötet Kinder“.

Weitere Schmierereien wurden kurz darauf im Bereich der Bahnhofsunterführung sowie an einer Wand in der Dreikirchenstraße und an einer Mauer in der Gebsattelstraße entdeckt. Die Kriminalpolizei Bamberg hat die Ermittlungen aufgenommen. 

Junge Union Forchheim fordert Videoüberwachung der Innenstadt

Der Ortsverband der Jungen Union (JU) Forchheim reagierte auf die Vorfälle mit Fassungslosigkeit und einer klaren Forderung: Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein und der Forchheimer Stadtrat sollen umgehend eine Videoüberwachung in der Innenstadt einführen. Die Schmierereien seien nicht nur Sachbeschädigung, sondern ein Angriff auf Juden und Unterstützer Israels in Forchheim, schreibt die JU dazu in einer Pressemitteilung. Besonders falle ins Gewicht, dass einer der Schriftzüge am Paradeplatz aufgetaucht sei, ein Ort, von dem aus im Zweiten Weltkrieg jüdische Mitbürger deportiert worden seien. 

„Die Videobeobachtung und -aufzeichnung neuralgischer Orte wie z. B. des Paradeplatzes stellen effektive Mittel dar, um solch widerliche Straftaten künftig nicht nur leichter aufklären, sondern vor allem verhindern zu können. Seit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von 2024 bestehen gegen diese Maßnahmen auch keinerlei rechtliche Bedenken mehr“, erklärt Felix Mönius, stellvertretender Ortsvorsitzender der JU.

Kritik an Forderung nach Überwachungskameras

Nicht überzeugt von diesem Vorschlag zeigt sich die FDP. Während man die Sorge wegen der antisemitischen Schmierereien in der Innenstadt teile, werde die Forderung nach mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum kritisch gesehen, heißt es in einer Pressemitteilung der FDP Forchheim: „Diese Maßnahme suggeriert Sicherheit, ohne sie tatsächlich zu erhöhen. Der unbescholtene Bürger wird flächendeckend überwacht, während Straftäter Mittel und Wege finden, sich der Kameraüberwachung zu entziehen – sei es durch Kapuzen, Maskierung oder schlichtweg durch Verlagerung der Tatorte.“ Videoüberwachung sei kein „Allheilmittel“. Als alternative Maßnahmen schlägt die FDP mehr Präsenz von Polizei und Ordnungsdiensten, Prävention, Aufklärung und politische Bildung vor. 

Auch Gerhard Meixner, Fraktionsvorsitzender Grüne/FGL im Stadtrat, wehrt sich gegen den Vorschlag von Überwachungskameras in der Innenstadt. „Ich finde es aus Datenschutzgründen sehr problematisch“, erklärt Meixner. Kameras würden jeden aufnehmen, der vorbeikomme und möglicherweise auch Gesichter speichern. Diese Daten könnten missbraucht werden. 

Überwachungskameras in Forchheim: Das sagt die Stadt

Nicht nur die kritische Haltung anderer Parteien könnte den Vorschlag der JU ziemlich schnell ausbremsen. Wie die Stadt Forchheim auf Nachfrage mitteilt, ist eine Videoüberwachung von Orten wie dem Paradeplatz durch die Stadt nicht zulässig, sondern liege allein in der Verantwortung der Polizeibehörden. 

Die Videoüberwachung (VÜ) durch bayerische öffentliche Stellen ist laut Stadt in Artikel 24 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) geregelt. Die Aufnahme von identifizierbaren Personen sei möglich, wenn sie für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich sei oder wenn dadurch beispielsweise das Hausrecht ausgeübt werde. Dazu würden unter anderem Personen im Bereich von öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Dienstgebäuden zählen. „Öffentliche Straßen und Plätze sind hiervon nicht erfasst!“, schreibt die Stadtsprecherin weiter. Das „Überwachungsmonopol“ liege gesetzlich ganz klar bei der Polizei. 

Laut dem Polizeipräsidium Oberfranken besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einer kommunalen als auch einer polizeilichen Videoüberwachung – vorausgesetzt bestimmte rechtliche Voraussetzungen sind erfüllt. Die Hürden für Videoüberwachung im öffentlichen Bereich seien allerdings relativ hoch, unter anderem aus Datenschutzgründen, erklärt ein Sprecher des Präsidiums. Zudem gelte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Um zu beurteilen, ob an einem Ort eine Überwachung infrage komme, sei ein langfristiges Bild der Lage nötig. Einzelne Schmierereien würden eine Kameraüberwachung noch nicht rechtfertigen. 

 

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