Viele Kommunen nutzen wegen der Grundsteuerreform aktuell die Chance, die Grundsteuern zum 1. Januar 2025 zu erhöhen. Nicht so der Marktgemeinderat Wiesenttal während der Sitzung am Mittwochabend. Der Rat, fünf Räte fehlten, beschloss einstimmig, die Grundsteuer A und B zunächst aufkommensneutral zu Beginn des nächsten Jahres festzusetzen. Man will in Wiesenttal erst abwarten, wie sich das Ganze weiterentwickelt und sich die Grundsteuerreform noch auswirkt.
Gemeinde Wiesenttal erhöht die Grundsteuer für 2025 nicht
Erst dann will man reagieren. Der Hebesatz der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird von bisher 480 Punkten auf 470 Punkte gesenkt. Der Ertragswert bleibt auch nach dem neuen Berechnungsmodell somit entscheidend für die Höhe der Grundsteuer. Allerdings werden landwirtschaftliche Wohngebäude nach dem „Bayern-Modell“ künftig der Grundsteuer B unterworfen. Und somit künftig nach der Größe und Fläche von Grund und Boden sowie der Gebäudefläche berechnet.
Gemeinde will bei Grundsteuer nicht mehr einnehmen
Dies war für landwirtschaftliche Wohngebäude bisher nicht der Fall, da der Berechnungsschlüssel nach Höhe des Grundvermögens erfolgte. Somit könnte es für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft teurer werden. Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, dass der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bei der Grundsteuermesszahl eine Ermäßigung von 25 Prozent bekommt. Dies berücksichtigt das Finanzamt automatisch, weshalb die Gemeinde selbst keine Ermäßigung für diese Betriebe festsetzen muss.
Den Hebesatz von bisher 480 vom Hundert für die Grundsteuer B – bebaute Grundstücke, die keine landwirtschaftliche Nutzung haben – senkte der Rat auf 215 Punkte. Dies sei, so Kämmerin Kathrin Daum, nach dem jetzigen Stand für die Gemeinde „aufkommensneutral“. Die Gemeinde will, jedenfalls vorerst, bei der Grundsteuer nicht mehr einnehmen als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre in Höhe von rund 346.000 Euro pro Jahr. Auch wenn seit 2010 die Hebesätze beider Grundsteuerarten nach bisherigem Recht gleichbleibend bei 480 Punkten sind. Zudem ist noch vieles ungewiss oder, wie es Vizebürgermeister Konrad Rosenzweig (CSU) ausdrückte, wäre es „zum jetzigem Zeitpunkt ein Blick in die Glaskugel“.
Handlungsfähigkeit muss gewährleistet sein
„Denn“, so Daum, „es sind für die Grundsteuer A aus dem Gemeindegebiet des Marktes Wiesenttal bisher 428 von 506 Grundsteuererklärungen und für die Grundsteuer B 1093 von 1169 Fällen beim Finanzamt zu den neu zu ermittelnden Grundsteuermessbeträgen eingegangen.“ „Allerdings“, so die Kämmerin, „wurde von der Marktverwaltung bezüglich der durchgeführten aufkommensneutralen Hochrechnung hinsichtlich der neuen Hebesätze ein entsprechender Betrag berücksichtigt, da die Handlungsfähigkeit des Marktes in jedem Fall zu gewährleisten sei.“
Zudem seien noch Widersprüche beim Finanzamt anhängig und die jährlichen Schwankungen bei den Grundsteuereinnahmen mussten ebenso berücksichtigt werden. Rund 25.000 Euro will der Markt 2025 nach dem aktuellen Stand daher mehr einnehmen als bisher. „Diese notwendige Summe sei aber nicht mit den tatsächlichen Mehreinnahmen zu verwechseln“, so Daum.
Für manche kann es günstiger werden, für andere teurer. Letzteres besonders für diejenigen, die ein großes Grundstück haben. „Hätten wir zugelangt, wenn die Grundsteuerreform nicht auf dem Tableau gestanden hätte?“, fragte Bürgermeister Marco Trautner (FW/CSU) in die Ratsrunde. Seine eigene Antwort: „Ein klares Nein.“ Zudem fische man noch im Trüben.
Gemeinde will Bürger nicht belasten
„Wir möchten keinesfalls Mehreinnahmen generieren, um den Bürger mehr zu belasten“, betonte Trautner. Allerdings könne es, auch wenn es aufkommensneutral ist, zu Verschiebungen bei den einzelnen Steuerzahlern kommen. Rosenzweig gab jedoch auch zu bedenken, dass vieles auf die Gemeinde zukommt, auch an freiwilligen Leistungen, wie die Sanierung des Familienschwimmbads Streitberg. „Erst sollten wir aber abwarten, uns vorsichtig vortasten, was wir dann jederzeit noch ändern können“, so Rosenzweig, der seinen Ratskollegen dankte, da das Votum für die „Aufkommensneutralität“ in zwei vorausgegangenen nichtöffentlichen Sitzungen auch einstimmig war. Auch Martin Polster zeigte sich zufrieden.
„Ich finde, dass wir das Beste rausgeholt haben“, schloss Trautner die Diskussion. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt wie bisher bei 380 Punkten. „Wir sind ganz dringend auf Gewerbebetriebe angewiesen und können es uns nicht erlauben, große Steuerzahler zu verlieren“, kommentierte Rosenzweig.
Ein Vorbild für Gößweinstein?
Übrigens: Auch Ferdinand Haselmeier aus Gößweinstein, der dort einen Bürgerantrag zur nochmaligen Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Grundsteuer beim Marktgemeinderat Gößweinstein eingereicht hat, verfolgte aufmerksam die Debatte. Dies wäre, sagt er, genau der richtige Weg für Gößweinstein gewesen. „Nämlich abwarten, Hebesatz aufkommensteuerneutral festsetzen, auswerten, dann die Erhöhung der Grundsteuer bei den Haushaltsberatungen 2025 beraten und beschließen.“
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