Seit Anfang des Monats ist der Konsum von Cannabis bundesweit legal – unter strengen Auflagen. Trotzdem haben einige Veranstalter und Gastronomen inzwischen beschlossen, das Kiffen in ihren Wirtschaften und auf Events zu verbieten. So etwa sowohl auf dem Walberlafest als auch dem Annafest.
Hausrecht gegen Cannabis-Legalisierung
„Aus polizeilicher Sicht haben wir der Stadt einen möglichst restriktiven Umgang mit dem Thema Cannabis nahegelegt“, heißt es seitens der Polizeiinspektion Forchheim. Folglich begrüße man die Entscheidung im Stadtrat, Kiffen während des Festes zu untersagen. Somit sei über das Hausrecht geregelt, dass vor Ort kein Cannabis konsumiert werden dürfe. Wer dagegen verstoße, könne damit des Festgeländes verwiesen werden.
Auch ohne ein derartiges ausdrückliches Verbot sei Kiffen bei Veranstaltungen wie dem Walberlafest oder dem Annafest vermutlich nämlich kaum möglich. „Das Gesetz sagt klar, dass der Konsum von Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen verboten ist“, erklärt die Forchheimer Polizei. Werde jemand während des Annafests auf einem Keller beim Kiffen erwischt, während Jugendliche oder Kinder sich in Sichtweite aufhielten, laufe derjenige folglich Gefahr, nicht nur ein Hausverbot, sondern auch ein saftiges Bußgeld zu erhalten. Laut dem bayerischen Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“ liegt Strafe für ein solches Vergehen nämlich bei 1000 Euro.
Wirte mit Gesetz unglücklich
Ähnlich dürfe die Situation auch in den meisten Biergärten sein. Auch hier müsse stets damit gerechnet werden, dass Jugendliche und Familien vorbeikämen und somit ein Cannabis-Verbot bestehe. „Die Kollegen sind gar nicht glücklich über das Gesetz“, erklärt Georg Hötzelein, Forchheims Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands. Das Gesetz sei in den Augen vieler Wirte absolut unausgegoren. Und führe für ihn und seine Kollegen im Zweifelsfall primär dazu, dass sie Gästen erklären müssten, warum sie trotz Legalisierung beim Ausgehen kein Cannabis konsumieren dürften.
„Eigentlich sprechen wir unseren Gästen gegenüber ungern Verbote aus“, betont er. Letztendlich sei er jedoch dankbar, dass zahlreiche Gastronomen derzeit Verantwortung übernehmen würden und Cannabis-Verbote in ihren Außenflächen erlassen würden. Schließlich seien Wirte für all ihre Gäste und Mitarbeiter verantwortlich.
Legalisierung mit Tücken
Auch in Gaststättenräumen werde es infolge des Gesetzestextes vermutlich die eine oder andere Debatte geben. Hier müsse aber alleine zum Schutz der Mitarbeiter ein Verbot bestehen. Schließlich sei nach mehreren Stunden im Cannabisrauch die Fahrtüchtigkeit auf dem Heimweg mitunter eingeschränkt. „Letztendlich haben wir in Bayern aber ein striktes Rauchverbot in Gaststätten“, erklärt er. Dieses gelte ganz gleich, ob es um Zigaretten oder Joints gehe. Das bestätigt auch die Polizei Forchheim auf Anfrage.
Auch in anderen Bereichen dürfe die gewonnene Freiheit durch die Cannabis-Legalisierung vermutlich deutlich geringer ausfallen, als manch ein Cannabis-Freund sie sich im Vorfeld vielleicht erhofft habe. „So dürfte laut Gesetz beispielsweise nach 20 Uhr in Innenstadtbereichen Cannabis konsumiert werden“, erklärt die Polizei. Sobald Minderjährige hinzukämen, sei es aber wieder verboten. Ähnliches gelte, beispielsweise, wenn man in der Natur unterwegs sei und dabei zufällig einer vorbeiwandernden Familie begegne.
Gerichte müssen entscheiden
„Unklar ist auch, wie ich in dieser Situation zu verfahren habe“, heißt es. Müsse man seinen Joint austreten oder genüge es, ihn zu verstecken? Das habe der Gesetzgeber nicht erklärt. Darüber müssten letztendlich in den nächsten Monaten die Gerichte entscheiden.
„Wirklich sicher ist der Cannabiskonsum folglich nur dort, wo fest davon auszugehen sei, dass keine Minderjährigen anzutreffen sind“, erklärt die Polizei. Solche Orte seien aber selten. Kiffen scheint demzufolge lediglich in Bordellen oder Swingerclubs wirklich entspannt und legal möglich zu sein – oder im Zweifelsfall, in der eigenen Wohnung.
Kein Cannabis-Kontrolltag geplant
Spezielle Cannabis-Kontrolltage - vergleichbar mit dem Blitzermarathon - seien in Forchheim derzeit übrigens nicht angedacht. „Wir kontrollieren, wie bisher auch nur auf akuten Verdacht", heißt es. Dafür habe schon vor der Legalisierung jede Streife entsprechende Schnelltests an Bord gehabt.
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