Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und einer technischen Störung bei der Wassergewinnung steht dem Markt Igensdorf derzeit nur eine begrenzte Menge an Trinkwasser zur Verfügung. Um die Trinkwasserversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, erlässt die Gemeinde Igensdorf ab Mittwoch, 12. August, eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der privaten Trinkwassernutzung. Mit Inkrafttreten der Verfügung ist laut Pressemitteilung die private Nutzung von Trinkwasser für bestimmte Zwecke untersagt.
Verbote im Umgang mit Trinkwasser in Igensdorf
Dies betrifft insbesondere die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Befüllen von Schwimm- und Planschbecken, die Bewässerung von Sportflächen, das Reinigen von Fahrzeugen sowie das Abspritzen beziehungsweise Reinigen von Terrassen, Einfahrten und vergleichbaren Flächen. Ziel der Anordnung ist demnach ein möglichst schonender und verantwortungsvoller Umgang mit der derzeit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressource Trinkwasser. Der exakte Wortlaut ist im Amtsblatt online unter www.igensdorf.de/Amtsblatt bekannt gemacht und zusätzlich an der Amtstafel vor dem Rathaus öffentlich ausgehängt.
2500 Euro Strafe in Igensdorf möglich
Der Markt Igensdorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die getroffenen Anordnungen einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für alle zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Angaben zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro geahndet werden. Sobald die Notwendigkeit für die getroffene Anordnung entfällt, werde diese aufgehoben. Über die Aufhebung und weitere Entwicklungen informiere die Marktgemeinde Igensdorf.









