Im Landkreis Forchheim sind zwei aktuelle Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei zwei Kanadagänsen, die im Stadtgebiet Forchheim in der Nähe der Sportinsel am 10. und am 11. Februar 2026 gefunden wurden, wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das teilt das Landratsamt Forchheim mit.
Geflügelpest im Landkreis Forchheim nachgewiesen
Auch bei weiteren Kanadagänsen aus den Gemeinden Forchheim und Ebermannstadt besteht der Verdacht auf Geflügelpest. Auch von diesen Tieren wurden bereits Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet. Die Ergebnisse stehen noch aus.
Um eine Seuchenverbreitung zu vermeiden sollen wildlebende Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse) grundsätzlich nicht gefüttert werden. Das Füttern von Singvögeln im Garten mit sauberen Futtersilos gilt dagegen weiterhin als sicher.
Das müssen Geflügelhalter jetzt beachten
Vom Veterinäramt Forchheim wird erneut auf die Wichtigkeit der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügelhaltungen hingewiesen. Diese sind von allen Geflügelhaltern, auch Hobby-Haltern, einzuhalten:
- Geflügel ist nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Größere Geflügelhalter müssen grundsätzlich weitergehende Vorgaben zur Biosicherheit erfüllen, aber auch kleine Hobby-Geflügelhaltungen können durch folgende einfache Maßnahmen das Risiko einer Infektion ihrer Tiere verringern: - Möglichst keine fremden Personen in die Geflügelhaltungen lassen.
- Betreten der Geflügelhaltung ausschließlich mit Kleidung und Schuhen, die nur zur Pflege des eigenen Geflügels genutzt werden. Es sollten vor allem keine Schuhe genutzt werden, mit denen man in Bereichen unterwegs war, in denen sich Wildvögel aufhalten.
- Darauf achten, dass sich keine Schädlinge, z. B. Mäuse im Stall aufhalten.
- Wenn möglich – auf freiwilliger Basis – das Geflügel in einem Stall oder überdachter Voliere halten.
Bei Geflügel zeigt sich die Geflügelpest durch neurologische Störungen, Teilnahmslosigkeit, Schwäche, Atemnot und führt infolge dessen zu zahlreichen Todesfällen.
Veterinäramt Forchheim mit dringender Bitte
Um die Lage weiterhin beobachten zu können, bittet das Veterinäramt Forchheim darum, insbesondere folgende Beobachtungen mitzuteilen:
- Ansammlungen verendeter Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen oder sonstigen Wassergeflügels.
- Plötzliche schwere Erkrankungen des Geflügels mit mehreren Todesfällen innerhalb kurzer Zeit.
Kontakt Veterinäramt Forchheim: 09191/86-3400 bzw. veterinaeramt@lra-fo.de
Hinweise:
- Tote Wildvögel bitte nicht anfassen!
- Unter Geflügel (im Sinne der Geflügelpestverordnung) fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
Weitergehende Hintergrundinformationen zur Geflügelpest in Bayern sind auch auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verfügbar: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm













