Neue EU-Regelung
So klappt es mit dem Führerschein-Umtausch
Sonja Schrüfer mit ihrem alten und ihrem neuen Führerschein
Barbara Herbst
F-Signet von Petra Malbrich Fränkischer Tag
Forchheim – Der neue EU-Führerschein ist für alle Pflicht. Wer das Dokument umtauschen muss, welche Fristen gelten und welche Kosten anfallen.

Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen bis 19. Januar ihren alten Führerschein umtauschen. Das ist eine EU-Regelung, die in einem Stufenplan umgesetzt wird. „Die Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein und damit fälschungssicherer werden“, sagt die Petra Dittrich vom Landratsamt Forchheim, Abteilung Straßenverkehr. Es handele sich lediglich um einen Umtausch des Dokumentes.

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