Der Bau- und Umweltausschusses des Stadtrates Ebermannstadt hat in seiner vergangenen Sitzung beraten über einen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer „Dorfladenbox“ an der neuen Tankstelle, wo der Bau schon weit fortgeschritten ist. In so einer Dorfladenbox könne man laut Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) rund um die Uhr einkaufen, was ein gutes Zusatzangebot für Ebermannstadt wäre. Der Antrag wurde jedoch vertagt, da der Standort noch nicht genau ermittelt werden konnte.
Weitere Themen aus dem Bauausschuss Ebermannstadt
Dritter Bürgermeister Richard Wiegärtner hatte für seinen Wiesent-Garten einen Bauantrag für die Errichtung seines temporären Küchencontainers gestellt. Wiegärtner beantrage, aus Befangenheitsgründen nicht mit abstimmen zu müssen. Dies wurde ihm einstimmig genehmigt. Der Küchencontainer steht allerdings schon länger. Er musste nicht durch einen Beschluss im Ausschuss genehmigt werden.
Im Nachhinein kam es aber laut Meyer zu Problemen mit den Abstandsflächen und zusätzlich forderte das Landratsamt nun die Errichtung einer Brandwand zu einer benachbarten Scheune. Deshalb nun der Bauantrag, dem einstimmig mit der Auflage zur Errichtung einer Brandwand und hinsichtlich der Befreiung der Baugrenzen zugestimmt wurde. Neu gebaut werden soll auch der Sägmühlsteg, dessen Neubau von einer Forchheimer Künstlergruppe dokumentiert und begleitet wird. Daraus soll ein Film entstehen, in dem auch Stadträte zu Wort kommen sollen. Dies ist für die Stadt kostenlos. Wediter berichtete Meyer unter anderem, dass die Tiefbauarbeiten für den Glasfaserausbau in Ebermannstadt weiter fortschreiten und Ende 2026 abgeschlossen sein sollen.
Änderung: Dachgeschosswohnung in Büroräume
Zu einer längeren kontroversen Diskussion kam es während der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Stadtrates über einen Antrag zu einer Nutzungsänderung einer Dachgeschosswohnung in ein Büro sowie der Errichtung von drei Stellplätzen. Insbesondere ging es dabei um die drei Stellplätze, mit denen laut Verwaltungsvorlage ein Präzedenzfall geschaffen werde. Wie Louisa Schmidt vom Bauamt der Stadt erklärte, gehe die Tendenz ihres Amtes definitiv nur hin für die Genehmigung von zwei Stellplätzen. Die Antragstellerin, die auch selbst während der Sitzung anwesend war, will diese drei Stellplätze für ihre Mitarbeiter auf einer im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche errichten.
Auf ihrem Grund sind bereits drei Stellplätze vorhanden, mehr passen dort nicht mehr hin. Die Bauwerberin begründet ihren Antrag damit, dass sie wegen der Anzahl ihrer Mitarbeiter noch weitere drei Stellplätze benötige. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt seien jedoch zwei weitere ausreichend. Einer Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplans für weitere zwei Stellplätze stehe die Verwaltung jedoch positiv gegenüber. Dritter Bürgermeister Richard Wiegärtner (FWBB) war jedoch dafür, die drei beantragten Stellplätze zu genehmigen.
Bauausschuss Ebermannstadt genehmigt neue Parkplätze
Christian Kiehr (NLE) brachte eine andere Lösung ins Spiel, nämlich die Ablösung der nicht vorhandenen Stellplätze mit einer Geldzahlung an die Stadt. Parkplätze würden damit aber nicht geschaffen. Kiehr sah sehr wohl einen Präzidenzfall mit Eingriff in den bestehenden Bebauungsplan. Wenn man dies genehmige, könne man es später Anderen auch nicht verwehren. Thomas Dorscht (FDP/BFE) befand, dass dies in diesem Gebiet kein Präzedenzfall ist. Für Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) ist aber klar, dass drei Parkplätze Auswirkungen auf die Gesamtsituation hätten.
Der Parkraum und der Straßenzug würde sich verändern. Damit schaffe man einen Präzedenzfall, mit dem dann andere auch die gleiche Möglichkeit bekommen müssten. Johannes Obenauf (CSU) befand es „wirklich super“, wenn jemand Gewerbe etablieren will. Eine Änderung der Satzung müsse man aber zunächst im Gesamtstadtrat diskutieren. Schließlich müsse man alle Bürger gleich behandeln. Meyer ließ schließlich abstimmen. Der Antrag auf Nutzungsänderung mit drei Parkplätzen wurde mit 6 zu 3 Stimmen abgelehnt. Zuvor erklärte Meyer noch: „Wir genehmigen zwei, dann halten wir die Stellplatzsatzung ein.“ Nun muss ein neuer Antrag mit zwei Stellplätzen gestellt werden.












