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Mega-Bauprojekt in Forchheim
So steht es um den Rechtsstreit zum Philosophenviertel
Philosophenviertel ForchheimForchheim & Fränkische Schweiz
Philosophenviertel: Das Bauplakat zeigt, was hier eigentlich einmal entstehen sollte. // Foto: Katharina Steinhäuser
Forchheim – Gerichtsverfahren statt Wohnungen: Seit fast zwei Jahren herrscht überwiegend Stillstand beim Philosophenviertel. Warum ein Termin für den Prozessbeginn weiter auf sich warten lässt.

Knapp 300 Wohnungen und mehr sollten auf der Fläche zwischen der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße und Willy-Brandt-Allee in Forchheim entstehen. Der Weg war von Anfang an immer wieder holprig. Bis heute ist die Zukunft des geplanten Philosophenviertels ungewiss. Seit fast zwei Jahren hängt das Projekt in den Mühlen der Justiz. 

Im Herbst 2024 hatte die Stadt Forchheim die Baugenehmigung zurückgezogen, weil zu lange nichts passiert war auf dem ehemaligen Jahngelände. Daraufhin hatten der österreichische Investor Friedrich Scheck und sein Projekt-Chef Claus Krenstetter im Dezember 2024 Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Das Gericht hatte im Sommer 2025 ein Mediationsverfahren angeboten, dazu kam es allerdings nicht. 

Philosophenviertel Forchheim: Warten auf Entscheidung

Damit steht eine Entscheidung zum Philosophenviertel seit bald zwei Jahren aus. Die Stadt teilt auf Anfrage mit: „Leider können wir Ihnen seitens der Stadt Forchheim keinen neuen Sachstand mitteilen. Ein Verhandlungstermin wurde der Stadt bislang noch nicht kommuniziert.“ Eine Anfrage an den Investor blieb bisher unbeantwortet. 

PhilosophenviertelForchheim & Fränkische Schweiz
Auch 2026 liegt das Gelände zwischen Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße und Willy-Brandt-Allee in Forchheim noch brach. // Foto: Katharina Steinhäuser

Das Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt auf Nachfrage, dass die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Bezug auf den Widerrufsbescheid der Stadt Forchheim im Mai 2026 ausgesetzt wurden. Das bleibe so lange der Fall, bis rechtskräftig über das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Normenkontrollverfahren entschieden sei. „Insofern bleibt aktuell das Normenkontrollverfahren abzuwarten.“

Prüfung: War Aufhebung des Bebauungsplanes frei von Rechtsfehlern?

Mit dem Normenkontrollantrag würden sich die Antragsteller gegen die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wenden, erklärt ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München auf Nachfrage. Die Aufhebung des Bebauungsplanes sei am 22. Oktober 2024 als Satzung beschlossen worden und im November 2024 bekannt gemacht worden. Als Satzung sei die Aufhebung tauglicher Gegenstand einer Normenkontrolle. 

Daher werde geprüft, ob die „Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes rechtsfehlerfrei erfolgt ist“. Ähnlich, wie für die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen gelten auch für die Aufhebung derselbigen bestimmte Anforderungen und Gesetze. Die Antragsteller hätten geltend gemacht, dass die Aufhebung rechtswidrig gewesen sei, so der Sprecher. Sie seien der Auffassung, dass die Stadt Forchheim unter anderem bei der „Abwägung der öffentlichen und privaten Belange“ Fehler gemacht habe. Damit würde ein Verstoß gegen das sogenannte Abwägungsgebot vorliegen. 

Wie lange das Normenkontrollverfahren noch dauern wird, ist weiterhin offen. „Bislang ist leider noch nicht absehbar, wann mit einer abschließenden Entscheidung gerechnet werden kann“, schreibt der Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. 

 

 

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