Dass er den Kontakt zu seinem Kumpel im Jahr 2023 abgebrochen hat, ist einem 36-jährigen Arbeiter aus dem Maintal zum Verhängnis geworden. Im Sommer letzten Jahres lieh er sich aus der Gartenhütte des Kumpels auf einem Campingplatz einen Werkzeugwagen, um das Werkzeug zu benutzen. Um Erlaubnis fragte er dabei nicht. Der Kumpel erstattete Anzeige wegen Diebstahls, was einen Polizeieinsatz zur Folge hatte. Bei der Suche auf dem Campingplatz wurden die Polizeibeamten schnell fündig. Der Werkzeugwagen befand sich unter einem Leinentuch versteckt am Wohnwagen des 36-Jährigen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Wohnwagens fanden die Beamten 0,08 Gramm der Droge Amphetamin sowie drei illegale Feuerwerkskörper ohne Kennzeichnung, sogenannte „Polenböller“.
Am Mittwoch musste sich der 36-Jährige daher am Amtsgericht wegen Drogenbesitzes, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und einem besonders schweren Fall des Diebstahls verantworten. Letzteres deshalb, weil das Schloss der Gartenhütte des Kumpels aufgebrochen war.
Auf der Anklagebank beteuerte der Angeklagte, das Schloss nicht gewaltsam geöffnet zu haben. Er habe dafür sogar noch einen Schlüssel, den ihm sein Kumpel gegeben habe. Die Tür der Gartenhütte sei offen gewesen. Er habe den Werkzeugwagen herausgeholt, um das Werkzeug zu benutzen. Danach hätte er den Werkzeugwagen wieder zurück in die Hütte gestellt, gab er zu Protokoll.
„Sie können nicht einfach etwas holen!“, belehrte ihn der Vorsitzende Patrick Keller. Gleichzeitig stellte er fest, dass der bestohlene Kumpel, der als Zeuge geladen war, nicht vor Gericht erschien. Wohl deshalb, weil er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, wertete der Vorsitzende das Fernbleiben des Geschädigten. Er schlug daher eine Einstellung des Anklagepunktes des schweren Diebstahls vor, der die Staatsanwältin zustimmte. Für den Drogen- und Sprengstoffbesitz beantragte sie eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu 80 Euro, also 4000 Euro, für den Angeklagten, der „nur“ einmal wegen eines geringfügigen Verkehrsdelikts vorbelastet ist.
Der Vorsitzende beließ es bei einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 75 Euro, also 3750 Euro. Der Angeklagte könne froh sein, dass der besonders schwere Fall des Diebstahls eingestellt wurde, der mit einer Freiheitsstrafe ab drei Monaten geahndet werde. „Amphetamin macht nur ihr Hirn kaputt“, warnte er den Verurteilten und empfahl ihm die Finger von Polenböllern weg zu lassen, bevor die Finger weg sind.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin akzeptierten das Urteil, das somit rechtskräftig ist.