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Prozess am Amtsgericht Haßfurt
Brutaler Ehemann: Für seine Frau bestand Lebensgefahr
Der Sitzungssaal des Amtsgerichts in Haßfurt.
Der Sitzungssaal des Amtsgerichts in Haßfurt. // Martin Schweiger
Signet des Fränkischen Tags von Martin Schweiger
Haßfurt – Am Amtsgericht Haßfurt endete der Prozess gegen einen 26-Jährigen mit einer Bewährungsstrafe: Der Angeklagte hatte seine Frau im Januar und April schwer misshandelt.

Schwere Vorwürfe richtete der Staatsanwalt am Amtsgericht gegen einen 26-jährigen Angeklagten. Im Januar soll er seiner Ehefrau im Streit mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, auch als die Geschädigte das gemeinsame Baby auf dem Arm trug. Zudem soll er sie damals auch mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und sie an den Haaren gezogen haben.

Zu einer weiteren Tat kam es in einer Aprilnacht. Im Streit soll der Arbeiter seine Frau gewürgt und beleidigt haben und ihr mit den Worten „hoffentlich stirbst du“ den Tod gewünscht haben. Auch bei dieser Gewalttat soll die Ehefrau zeitweise ihr Kleinkind getragen haben.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte machte zunächst vor Gericht keine Angaben. Auch die geschädigte Ehefrau machte im Zeugenstand von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Einer Polizeibeamtin hatte sie bei ihrer Vernehmung gesagt, dass ihr durch das Würgen schwarz vor Augen wurde und sie fast das Bewusstsein verloren habe.

Sie habe damals Angst gehabt. Ihr Ehemann habe ihr vorgeworfen fremdzugehen. Er habe bei der Tat Drogen und Alkohol im Blut gehabt. Laut Aussage der Beamtin vor Gericht war der Angeklagte wegen Drogendelikten polizeibekannt.

Ehefrau schwebte in Lebensgefahr

Eine Rechtsmedizinerin hatte die Geschädigte kurz nach der zweiten Tat im April untersucht. Dabei diagnostizierte sie Hämatome, Rötungen, einen Druckschmerz am Kiefer, sowie Einblutungen auf der Haut und in der Augenschleimhaut des Opfers. Der Angeklagte sie mit „hoher Intensität“ vorgegangen. Es habe „Lebensgefahr“ bestanden, sagte die Ärztin.

In einem Rechtsgespräch stellte das Gericht dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe in Aussicht im Falle eines Geständnisses, das dann sein Verteidiger Willy Marquardt lieferte. Sein Mandant sei bei der zweiten Tat stark alkoholisiert gewesen. Dass der Angeklagte seine Frau würgte, sei „möglich“. Er habe sich nach der Tat einen Monat lang stationär im Bezirkskrankenhaus in Werneck behandeln lassen gegen sein ADHS-Syndrom.

Zudem sei er abstinent von Drogen und Alkohol. Er habe sich bei seiner Frau entschuldigt. Die habe ihm verziehen und gebe ihm noch eine Chance, falls es „gut läuft“.

Das Gericht stellte den Vorwurf der Faustschläge und der Beleidigung ein wegen des zu erwartenden Urteils zu den anderen Vorwürfen. Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer eine „abstrakte Lebensgefahr“ bei der Tat und forderte eine neunmonatige Bewährungsstrafe.

Der Verteidiger führte die weiße Weste seines Mandanten ins Feld, der mittlerweile clean sei. Der Anwalt sah einen minder schweren Fall und hielt eine Geldstrafe für ausreichend.

Rote Linie überschritten

Der Vorsitzende Richter Patrick Keller verhängte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Die abstrakte Lebensgefahr hätte schnell zu einer konkreten werden können, sagte Keller.

Da die Frau während der Tat noch ihr Kind auf dem Arm trug, habe der Angeklagte „eine rote Linie überschritten“. Das Grinsen des Verurteilten während der Urteilsbegründung bewertete der Richter als „arg frech“. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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