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Vorfall bei Knetzgau
Hund erschossen: Jäger steht wegen Mara vor Gericht
Ein Bild von Mara, wie sie ihre Besitzer am liebsten in Erinnerung behalten.
Ein Bild von Mara, wie sie ihre Besitzer am liebsten in Erinnerung behalten. // Archiv FT
Haßfurt – Für zwei Urlauber aus Österreich sollte es ein Kanu-Urlaub auf dem Main werden. Am Ende war ihre Hündin Mara tot - erschossen von einem Jäger. Der Schütze steht jetzt vor Gericht.

Die Sache wäre längst vom Tisch, wenn der Jäger gegen den Strafbefehl nicht Einspruch eingelegt hätte: Am Montag, 6. November, beginnt um 9 Uhr der Prozess am Haßfurter Amtsgericht, bei dem es um den getöteten Hund Mara geht. Es wird ein großes öffentliches Interesse erwartet.

Mara mit einer ungeeigneten Waffe angeschossen

Der 73-jährige Jäger hatte im Juli 2022 einen, wie er meinte, unbeaufsichtigten Hund mit einem Kleinkalibergewehr angeschossen. Das Tier verendete qualvoll an seinen Verletzungen, der Jäger gab an, nach Hause gefahren zu sein und eine andere Waffe zu holen, sein Gewehr habe Ladehemmung gehabt.

Tatsächlich aber mussten die Hundebesitzer, ein Urlauber-Ehepaar aus Österreich auf Bootstour, bei dem Stopp an der Staustufe Knetzgau miterleben, wie ihre Alaskian-Malamut-Hündin starb. Die Tierärztin stellte einen Durchschuss fest, der schwerste innere Verletzungen verursacht hatte. Ihr Haustier, gaben die Besitzer an, hatte einen Hüftschaden und habe gar nicht rennen können, schon gar nicht einen Hasen jagen. Vor Gericht wird daher auch zu klären sein, wie der Jäger bei Mara von einer wildernden Hündin ausgegangen sein kann.

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Jäger ist gerichtsbekannt, aber nicht vorbestraft

Das Gericht muss sich am Montag nicht nur auf großes öffentliches Interesse einstellen und hat dazu Vorkehrungen getroffen. Es gelten besondere Sicherheitsbedingungen, unter anderem sind Smartphones abzuschalten und Aufnahmen während der Verhandlung untersagt. Eine Vorverurteilung soll nicht stattfinden.

Das Gericht muss sich außerdem mit einer komplizierten Materie befassen und hat dazu Gutachten studiert. Der Jäger ist gerichtsbekannt. Er hatte schon früher Reiter bedroht. Vorbestraft ist er nicht. Der Entzug des Jagdscheines droht nur dann, wenn die Strafe eine bestimmte Höhe überschreitet oder wenn der Angeklagte vorbestraft wäre.

Die Verhandlung ist für zwei Prozesstage (20. November) angesetzt.

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