In Breitbrunn gibt es Pläne für die Erweiterung bzw. für einen neuen Abbau von Sandstein westlich des alten Kellerbruches, unmittelbar vor der Ortschaft Breitbrunn. Das Vorhaben führte zu großen Diskussionen im Gemeinderat. Die Aussagen reichten von einem "Schandfleck für die Ortschaft" bis hin zu einer Identifikation als "Sandsteindorf". Dem Bauantrag der Bamberger Firma Graser wurde letztlich mit 6:6 Stimmen das Einvernehmen verweigert.
Bürgermeisterin Ruth Frank informierte über das Projekt, mit dem die Firma "GVG Graser Vermögensgesellschaft" neben dem alten Kellerbruch ein neues Sandsteinabbaugebiet schaffen will. Die Fläche des zu erweiternden Steinbruchgeländes beträgt etwa 2,7 Hektar und unterteilt sich in einen Abbaubereich mit etwa 2,3 Hektar und den Auffüllbereich mit circa 0,3 Hektar. Mit betroffen ist eine ehemalige Abraumhalde, die im Norden an die Staatsstraße 2274 angrenzt. Das neue Abbaugebiet würde im Westen an den "Steinbruchsweg" grenzen, berichtete die Bürgermeisterin. Die Erschließung erfolge über die Staatsstraße 2274, zuerst über den alten Kellerbruch. später werde eine weitere Zufahrt geschaffen.
Abbaubereich von 24 000 Kubikmetern
Wie den Plänen zu entnehmen ist, unterteilt sich der Abbau des Werksteines in drei Abschnitte, wobei für jeden der Abbauabschnitte eine Zeitspanne von 15 bis 20 Jahren vorgesehen ist. Der Abbaubereich würde 24 000 Kubikmeter umfassen, die Abbautiefe bei mindestens sechs und höchstens bei 18 Metern liegen. Auch ein Rekultivierungsplan liegt vor.
Das Vorhaben wurde intensiv diskutiert, wobei Mitglieder des Gemeinderates anführten, dass bislang von einem Schaubruch in der Nähe der geplanten Sandsteinerlebniswelt und nicht von einem regelrechten neuen Steinbruch mit erheblichen Auswirkungen auf das Dorf die Rede gewesen sei. Die ausführliche Diskussion finden Sie im Internet unter www.fraenkischer-tag.de.
Bei 6:6 Stimmen wurde der Bauantrag abgelehnt. Die Räte begründeten ihren Beschluss gegenüber der Verwaltung mit der negativen Beeinflussung des Orts- und Landschaftsbildes, der Beeinträchtigung der künftigen Entwicklung der Gemeinde und Ausweisung von Bauland, Lärmbelästigung sowie der Sorge um den Erholungswert am Ortsrand.