Mit 0,7 Promille Alkohol in der Blutbahn fuhr ein 31-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Bamberg in einer Märznacht in Schlangenlinien über die A70 (Maintalautobahn). Der Beifahrer eines hinter ihm fahrenden Autos verständigte per Handy die Polizei. Der 31-Jährige erhielt daraufhin einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher am Mittwoch am Amtsgericht in Haßfurt verantworten musste.
Urteil im Schlangenlinien-Prozess

Eltmann – Ein 31-Jähriger verteidigte seine unsichere Fahrweise mit einer Schutzbehauptung. Er bekam trotzdem eine Geldstrafe.