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Familiendrama
Prozess in Erlangen: Junger Mann bedrohte seine Familie
Nach bedrohlichen E-Mails und Familiendramen folgte für einen jungen Mann nun der Prozess am Amtsgericht in Erlangen.
Nach bedrohlichen E-Mails und Familiendramen folgte für einen jungen Mann nun der Prozess am Amtsgericht in Erlangen. // Anna-Lena Reif
Erlangen – Mit lauter Wut und Drohungen erschütterte er seine Familie. Vor Gericht scheint er ruhig und besonnen. Nach bedrohlichen E-Mails und Familiendramen folgte nun der Prozess am Amtsgericht in Erlangen.

Beleidigung, Bedrohung, Eindringen in fremdes Eigentum, Sachbeschädigung – alles davon in verschiedensten Kombinationen miteinander. 
Wegen sechs Vergehen hat sich ein junger Mann am Donnerstag, 25. September, vor dem Amtsgericht in Erlangen verantworten müssen.
 
Dabei war der 20-Jährige aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt nicht zum ersten Mal vor Gericht. Für die Justiz war er gewissermaßen ein alter Bekannter.

Amtsgericht Erlangen: Angeklagter erhielt schon mehrere Bewährungsstrafen

Mehrere Fälle vor dem Familiengericht wurden bereits wegen seines impulsiven Verhaltens verhandelt. Nur eine Woche nach einer Bewährungsstrafe durch ein Landgericht wurde H. schon wieder straffällig. 

Der 20-Jährige wurde für den Termin beim Amtsgericht Erlangen von zwei Polizeibeamten begleitet, die ihn aus der Untersuchungshaft zur Gerichtsverhandlung brachten. 

Auf der Anklagebank sitzt ein schmächtiger junger Mann mit blassem Gesicht. Die kurzen Haare sorgsam auf die Seite gescheitelt.
 
Vor Gericht tat sich für Zuschauer ein großer Widerspruch zwischen dem auf, wie angepasst und einsichtig sich der Angeklagte zeigte, und dem Inhalt der Anklageschrift, welche die Staatsanwältin verlas. 

Anklage: mehrfache Beleidigung, Bedrohung, Eindringen in fremdes Eigentum und Sachbeschädigung 

Mehrmals hat H. seine Familienmitglieder, vor allem seinen Vater und seinen Onkel, in E-Mails und über Privatnachrichten via Smartphone, aufs wüsteste beschimpft und bedroht. 

Seine Botschaften gipfelten in Androhungen von Gewalt und Mord, die er mit bildlichen, grafischen Inhalten füllte, um seine Missachtung auszudrücken. 

Der junge Mann kommt aus zerrütteten Familienverhältnissen. Das führte der Verteidiger während der Verhandlung aus. Seitdem die Situation zwischen H. und seinen Verwandten vollends eskaliert war, bestünde kein Kontakt mehr zu den Eltern oder anderen Familienmitgliedern. Darum sei der Angeklagte auf sich gestellt. Er habe keine Personen in seinem Leben, die ihm Rückhalt geben könnten.

Junger Mann bedrohte Onkel mit Messer 

Besagte Eskalation passierte Ende Mai dieses Jahres. H. brach in das Geschäft seines Onkels ein. Nachdem er dort randaliert und die Einrichtung zerstört hatte (es entstand ein Schaden von rund 4.000 Euro) versuchte er sich Zutritt zu der Wohnung des Onkels zu verschaffen. Diese befand sich in einem Stockwerk über dem Geschäft.

Der Onkel versperrte seine Wohnungstür und alarmierte die Polizei. Das war gegen zwei Uhr nachmittags. Außer sich stand H. im Flur. Er habe gegen die Türe getreten und geschrien „Ich bringe dich um.“ 

„Totstechen“, wollte H. auch die Polizeibeamten, als die ihn in Gewahrsam nahmen und ins Bezirkskrankenhaus Erlangen brachten. Dagegen wehre er sich mit aller Kraft.

Angeklagter aus Erlangen-Höchstadt aus zerrütteten Verhältnissen

Dieselbe Person spricht Monate später ruhig und mit Bedacht. H. erklärte sich reflektiert gegenüber dem Richter und der Staatsanwältin: „Es tut mir leid, letzten Endes hat auch die Gesellschaft mein Verhalten zu tragen.“

Der Verteidiger führte gleich zu Beginn der Verhandlung ein ausführliches Plädoyer für seinen Mandanten. Vor Gericht zeichnete sich das Bild der tragischen Lebensgeschichte eines Heranwachsenden. Zu seiner Mutter gäbe es keinen Kontakt mehr. Mit Vater und Onkel sei das Verhältnis äußerst schwierig. 

„Ich habe den Kontakt zu meinem Vater gesucht, aber es triggert mich“, beschreibt H. die Beziehung. Der Onkel, das geht aus den Chatprotokollen hervor, nannte den Jungen wiederholt einen Versager und würdigte ihn herab.  „Man merkt, dass er sie anstachelt“, so die Worte des Richters.

Schon wieder vor Gericht: 20-Jähriger leidet unter Verhaltensstörung

Der Richter und die Staatsanwältin zeigen sich empathisch über H.s Problematik. Der Angeklagte leidet an einer Impulskontrollstörung. Zu diesem Schluss kämen psychologische Gutachten. Wenn der junge Mann in Situationen gerät, denen er nicht gewachsen ist, fühlt er sich hilflos und verliert die Kontrolle. 

Seine Wutausbrüche wären Phasen, die erst nach Tagen wieder abebben würden. Als Kind wurde bei H. ADHS diagnostiziert. Die Medikamente lehnte er als Jugendlicher ab. Das hat ihm das Erwachsenwerden nicht leichter gemacht.

Seine Konzentrationsstörungen verheimlichte er in der Berufsschule. Er hatte seine Ausbildung gerne gemacht. Weil er aber mit den schlechten Noten überfordert war, zog er die Reißleine und kündigte die Stelle abrupt.

Staatsanwältin und Gerichtsvollzieher beleidigt

Die Staatsanwältin kennt H.s Verhalten. Denn er hat sie und den Gerichtsvollzieher in E-Mails schon ähnlich gravierend beleidigt, wie seine Verwandten. 

„Wenn sie aus dem Tunnel raus sind, kommt hinterher keine Entschuldigung“, sagt sie zu H. Darauf entschuldigte sich der Angeklagte bei ihr. Und, H. räumt ein vollumfängliches Geständnis seiner Taten ein. Bei sechs Anklagepunkten hätte das ansonsten viele Stunden Verhandlung und die Vernehmung zahlreicher Zeugen bedeutet.

H. brauche Hilfe. Der Meinung ist sein Verteidiger. Die Staatsanwältin und der Richter stimmen ihm zu. „Er möchte ein normales Leben führen“, sagt der Verteidiger. Bei bisherigen Verhandlungen sei H. immer nur vor Extreme gestellt worden: Klinikaufenthalt oder Haft. 

Das sei der Problematik aber nicht angemessen und helfe seinem Mandanten auf lange Sicht nicht.

Richter in Erlangen: Verminderte Schuldfähigkeit

Die Impulskontrollstörung sei pathologisch und damit nicht heilbar, sagt der Richter. Das vermindert die Schuldfähigkeit des Angeklagten, macht ihn allerdings nicht straffrei. „Bei Ihnen sind sich die Leute nicht sicher, ob Sie das nicht tatsächlich tun würden“, sagt der Richter und spielt auf die Drohungen und das Messer an.

H. habe massive Straftaten begangen und lebe schon seit einiger Zeit in dem Wissen, dass er Hilfe brauche. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Seine Chance auf eine weitere Bewährungsstrafe hat er verwirkt. Für das nächste Jahr und vier weitere Monate wird der junge Mann eine Haftstrafe verbüßen. „Sie machen einen intellektuellen Eindruck, darum muss man schauen, dass sie sich in stabilen Phasen Hilfe suchen“, rät der Richter. 

Angeklagter wünscht sich ein geregeltes Leben 

Eigentlich möchte sein Mandant ein normales Leben führen, hatte der Verteidiger gleich zu Anfang betont. „Den nächsten Schritt, den ich gehen möchte, ist die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung“, sagt H. einsichtig. Trotz schlechter Erfahrungen mit ADHS-Medikamenten in der Vergangenheit, wäre er heute gegenüber einer medikamentösen Einstellung aufgeschlossen. 

Die Staatsanwältin hofft, dass sie H. vor Gericht nicht mehr wiedersehen muss. Für seine Zukunft wünscht die ihm zum Abschied trotzdem „alles Gute“.

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