Sturz vom Riesenrad
Toter bei Open Beatz: Schausteller muss nicht in Haft
Das Riesenrad beim Festival für elektronische Musik Open Beatz im Jahr 2019 am Tag nach dem tödlichen Unfall
Das Riesenrad beim Festival für elektronische Musik Open Beatz im Jahr 2019 am Tag nach dem tödlichen Unfall
Christian Bauriedel
F-Signet von Redaktion Fränkischer Tag
Herzogenaurach – Der Schausteller, der beim Open Beatz Festival 2019 das Riesenrad mangelhaft montiert hatte, muss nicht ins Gefängnis. Die Strafe wurde abgemildert.

Das Landgericht Nürnberg hat die Strafe für den Schausteller, der beim Open Beatz Festival 2019 das Riesenrad mangelhaft installiert hatte, abgemildert. Ein Mensch war dadurch ums Leben gekommen.

Wegen des tödlichen Sturzes eines 31-Jährigen aus einem Riesenrad hat das Landgericht in Nürnberg einen Schausteller zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem müsse der 64-Jährige eine Geldauflage von 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Urteil ist rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten.

Mann stürzt 25 Meter tief und stirbt

Ein 31-Jähriger war im Juli 2019 aus 25 Metern Höhe aus einem Riesenrad auf dem Musikfestival Open Beatz bei Herzogenaurach gestürzt und kurz darauf im Krankenhaus gestorben. Dem Gericht zufolge hatte der Mann angetrunken in der Gondel des Riesenrades getanzt und sich dabei gegen die Tür gelehnt. Diese sei aufgegangen, so dass er hinausgestürzt sei.

Amtsgericht schickte ihn in Haft

Das Amtsgericht Erlangen hatte den Schausteller im Januar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung ließ er seine Verteidigung erklären, dass er nur eine Überprüfung des Strafmaßes wolle, den Schuldspruch aber akzeptiere.

Dies gelte als Geständnis und werde zu seinen Gunsten ausgelegt, erläuterte die Justizsprecherin. In der Verhandlung am Amtsgericht hatte der Angeklagte sich dagegen nicht geäußert.

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