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Urteil
Bauer aus Wilhermsdorf erhält eineinhalb Jahre Bewährung
Am Landgericht Nürnberg wurde ein Landwirt aus Wilhelmsdorf verurteilt.
Am Landgericht Nürnberg wurde ein Landwirt aus Wilhermsdorf verurteilt. // Daniel Karmann/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Wilhermsdorf – Das Landgericht Nürnberg hat einen Landwirt aus Wilhelmsdorf zu eineinhalb Jahren Bewährung verurteilt. Er hat Fallen für Landmaschinen in Feldern ausgelegt. Eine Erkrankung mildert seine Strafe.

Wegen Sabotageakten in Maisfeldern ist ein Landwirt aus Mittelfranken zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht in Nürnberg sprach ihn am Donnerstag wegen Sachbeschädigung und Nötigung in vier Fällen schuldig. Der 69-Jährige sei nach Ansicht der Kammer wegen einer Demenz vermindert steuerungsfähig gewesen, was die Strafe gemildert habe, erläuterte Justizsprecher Stephan Husemann.

Bewährung: Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hatte 2019 allein oder zusammen mit seinem jüngeren Bruder in Feldern in Mittelfranken Nägel, Holzstämme und Metallteile versteckt, wodurch Maishäcksler zum Teil stark beschädigt wurden. Der Fall hatte ursprünglich das Amtsgericht Neustadt an der Aisch beschäftigt. Dieses verwies das Verfahren gegen den 69-Jährigen ans Landgericht, weil nach Ansicht des Richters bei den Sabotageakten auch Menschen tödlich verletzt hätten werden können und deshalb eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht kam.

Einen solchen Vorsatz habe das Landgericht aber nicht feststellen können, sagte Husemann. Das Motiv der beiden Brüder sei jedoch unklar geblieben. Der Angeklagte habe sich dazu in der Verhandlung nicht geäußert.

Bewährung für Bruder des Landwirts

Die Sabotage in den Maisfeldern in Mittelfranken wird das Landgericht in Nürnberg künftig noch weitere Male beschäftigen. Das Amtsgericht hatte den jüngeren Bruder des Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Dagegen legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung jedoch Berufung ein. Der Angeklagte sei aber erkrankt und derzeit nicht verhandlungsfähig, sagte Husemann auch.

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