Höchste Warnstufe
Brandgefahr: Was jetzt in Erlangen-Höchstadt gilt
In der Region ist es in den vergangenen Wochen immer wieder zu Waldbränden gekommen, wie hier im Tennenloher Forst bei Erlangen.
In der Region ist es in den vergangenen Wochen immer wieder zu Waldbränden gekommen, wie hier im Tennenloher Forst bei Erlangen.
Feuerwehr Erlangen
F-Signet von Redaktion Fränkischer Tag
Kleinseebach – Ab Mittwoch gilt mit Warnstufe 5 sehr hohe Brandgefahr. Auch die vorhergesagten Gewitter dürften den Wäldern kaum Erleichterung bringen.

Seit Wochen ist es heiß in der Region Erlangen-Höchstadt, die Sonne brennt vom Himmel, Regen war bisher nicht in Sicht.

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt am Mittwoch, 17. August, laut Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Warnstufe 5 (Messstation in Möhrendorf-Kleinseebach). Für Donnerstag, 18. August, meldet der DWD Warnstufe 4, die zweithöchste Stufe.

Mittelfränkische Regierung ordnet weiter Luftbeobachtung an

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen, herrscht nach den Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes in weiten Teilen Mittelfrankes weiterhin eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.

Wie aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervorgeht, ordnet die mittelfränkische Regierung daher auch für Mittwoch, 17. August, wieder eine Luftbeobachtung an. Sie dient der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung.

Die Flüge finden auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt in den Nachmittagsstunden statt, wenn die Waldbrandgefahr durch die steigenden Temperaturen und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung am größten ist.

Das gilt bei Waldbrandstufe 5 im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Die Feuerwehren im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind in diesen Tagen natürlich in Habacht-Stellung.

Die Bürger sind gefordert, noch vorsichtiger zu sein. Offenes Feuer oder Rauchen sind ohnehin seit Wochen schon tabu.

Dürfen Wälder noch betreten werden?

Als zusätzliche Maßnahme bestünde für die Kommunen die Möglichkeit, ein Betretungsverbot auszusprechen, sagt Kreisbrandinspektor Stefan Brunner. Für die Wälder im Landkreis sei das aber bislang nicht der Fall.

Sorgenkind: Tennenloher Forst

Das Sorgenkind der Feuerwehren ist der Tennenloher Forst, wie Brunner ergänzt. Dort stehen überwiegend Kiefern, die von der Trockenheit besonders betroffen sind, außerdem habe man Sandboden. Ganz zu schweigen von Munitionsresten, die auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz vermutet werden.

In dem Areal, das gleichermaßen Naherholungsgebiet und geschützte Fläche ist, dürfen ohnehin die Wege nicht verlassen werden.

Wie viel Regen braucht es?

Und was ist, wenn es endlich regnet? Um die Waldbrandgefahr zu bannen, bräuchte es schon drei bis vier Tage Dauerregen, sagt Brunner. Ein starker Gewitterregen hingegen wäre eher der „Tropfen auf dem heißen Stein“.

Die Waldbrandstufen und was sie bedeuten

Waldbrandstufe 1

sehr geringe Gefahr

Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe sehr gering. Es gelten keine Einschränkungen.

Waldbrandstufe 2

geringe Gefahr

Ab der Waldbrandstufe 2 sollten Fahrzeuge nicht mehr auf trockenem Gras abgestellt werden. Grundsätzlich ist das Parken aber ohnehin nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet – außer, man ist Waldbesitzer oder hat von diesem die Genehmigung.

Waldbrandstufe 3

mittlere Gefahr

Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Hier ist erhöhte Vorsicht geboten, wenn man einen Wald betritt.

Waldbrandstufe 4

hohe Gefahr

Ab der Waldbrandstufe 4 dürfen Forstbehörden Waldgebiete sperren. Dies wird in der Regel durch Schilder geregelt. Ab der Stufe 4 wird auch dazu geraten, nur noch erkennbare Waldwege zu nutzen.

Während das Anzünden von Feuern oder das Verbrennen von Reisig oder Totholz für Waldbesitzer normalerweise erlaubt ist, ist dies bei der Waldbrandstufe 4 streng untersagt.

Waldbrandstufe 5

sehr hohe Gefahr

Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann.

Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen und etwa das Nutzen einer Feuerschale bei dieser Waldbrandstufe oder auch das Grillen untersagen.

 

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