Die beiden Mannschaften hatten sich bei der sogenannten „Black Night“ in Nürnberg unentschieden getrennt, Erlangen den Sieg mit einem vergebenen Siebenmeterwurf in der Schlusssekunde verpasst.
Melsungen, vertreten durch Rechtsanwalt Kälding, wollte trotz des gewonnen Punktes die Wiederholung des Spiels erzwingen, weil der Erlanger Sander Øverjordet nach einer Verletzungsunterbrechung angeblich in der Schlussminute drei Angriffe hätte aussetzen müssen, auf der Platte blieb und den Ausgleich erzielte.
Die Schiedsrichter hätten, so ließ Melsungen durch seinen Anwalt vortragen, seinerzeit einen Regelverstoß begangen und dieser sei spielentscheidend gewesen. Das Gericht folgte jedoch der gegenteiligen Argumentation des HC Erlangen und seines juristischen Beraters, Kapitän Christopher Bissel.
Dabei ließ es dahinstehen, ob tatsächlich ein Regelverstoß der Schiedsrichter vorlag und Melsungen nicht seinerseits schon durch eigene Formverstöße kurz nach Spielende, die auf der Hand lagen, mit seinem Einspruch ausgeschlossen war.
Es entschied, dass kein spielentscheidender Regelverstoß erkannt werden konnte, selbst wenn man einen solchen fiktiv annehmen sollte. Denn die hohe Wahrscheinlichkeit eines für Melsungen günstigeren Spielverlaufes ohne Øverjordet fehlte, zumal Erlangen in der letzten Spielminute auch ohne den norwegischen Spielmacher in Überzahl hätte agieren können.











