Am 1. Juli 2017 hat das bayerische Feuerwehrgesetz die Altersgrenze für aktive Feuerwehrdienstleistende von 63 Jahren auf die Vollendung des 65. Lebensjahres angehoben. Der FT traf sich mit Kreisbrandmeister Dieter Püttner von der Freiwilligen Feuerwehr Höchstadt, der im kommenden Jahr als Aktiver ausscheiden muss.
Ältere Feuerwehrleute sehr geschätzt

Höchstadt a. d. Aisch – Für Feuerwehrler, die mit 65 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen, gibt es vielerlei Betätigungsfelder.